Plädoyers im Fall-Tugce erwartetAngeklagter kann auf Bewährung hoffen

Im Tugce-Prozess sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung heute ihre Plädoyers halten. Der Angeklagte hat gestanden, Tugce geschlagen zu haben. Entscheidend für Sanel M. dürfte sein, ob für ihn das Jugendstrafrecht gilt.
Der Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce nähert sich seinem Ende. Für diesen Freitag sind vor dem Landgericht Darmstadt die Plädoyers geplant. Das Urteil will der Vorsitzende Richter Jens Aßling am kommenden Dienstag verkünden.
Dem Angeklagten Sanel M. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Es wird erwartet, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. In dem Fall ist eine Bewährungsstrafe möglich. Es drohen ihm Sanktionen wie Arrest, Arbeitsauflagen oder die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training. Aber auch eine Haftstrafe im Jugendgefängnis ist möglich. Gilt das Erwachsenenstrafrecht, muss er für mindestens drei Jahre ins Gefängnis.
Am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Frankfurt bekanntgegeben, Haftbeschwerde von Sanel M. abgelehnt zu haben. Der Angeklagte muss in Untersuchungshaft bleiben, entschied das OLG. Sanel M. werde in Deutschland massiv bedroht und könnte versuchen, ins Ausland zu fliehen.
Streit um Härte der Schläge
Sanel M. soll die 22-jährige Tugce vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie an den Folgen starb. Der Angeklagte hat im Prozess bisher nur zugegeben, dem Opfer "eine Ohrfeige" gegeben zu haben, so dass es hingefallen sei. Tugce schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Wenige Tage später starb sie im Krankenhaus an den Folgen einer Hirnblutung.
Der Tod der 22-Jährigen hatte große Anteilnahme ausgelöst, weil Tugce in dem Restaurant zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben soll. Im Prozess gab es zu diesem Punkt jedoch teils widersprüchliche Aussagen.