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Schuldunfähig bei Tat? Angreifer von Aschaffenburg kommt in Psychiatrie

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Mit einem Messer ging der Angreifer von Aschaffenburg auf eine Kindergartengruppe los. Eine Ermittlungsrichterin entscheidet, was nun mit ihm passiert. Es gibt Hinweise darauf, dass er psychisch krank ist - doch ist er auch schuldunfähig?

Der im Fall der Messerattacke von Aschaffenburg verdächtige 28-jährige Afghane ist in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Eine Ermittlungsrichterin erließ einen entsprechenden Unterbringungsbefehl, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Würzburg gemeinsam mitteilten. Der Befehl sei wegen zweifachen vollendeten und zweifachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen worden, hieß es. Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war.

Der Afghane soll in einem Park der Stadt an der Landesgrenze zu Hessen am Mittwochmittag einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet haben - völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Hermann schilderte. Zudem wurde ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt.

Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm. Die drei Schwerverletzten befinden sich nach wie vor in einem Krankenhaus. "Sie sind aber alle außer Lebensgefahr", sagte ein Polizeisprecher. Der Verdächtige ist 28 Jahre alt. Polizisten nahmen ihn kurz nach der Tat fest.

Ausreise schriftlich angekündigt

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Der Mann war Herrmann zufolge ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen - es aber offensichtlich nicht getan. Nach Herrmanns Worten war der Mann "offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung".

Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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