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FFP2-Maskenpflicht Bärtige Bayern haben ein Problem

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Auch weniger bärtige Gesichter sind zum Tragen von FFP2-Masken ungeignet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wenn die Bayern die FFP2-Maskenpflicht ernst nehmen, sieht man dort bald nur noch Männer mit glattrasierten Wangen. Denn die Masken ergeben nur dann Sinn, wenn sie dicht abschließen - und das ist schon ohne Stoppelfeld im Gesicht schwer genug hinzubekommen.

Im vergangenen Frühjahr gab es schon einmal eine Diskussion darüber, ob bärtige Männer ihren haarigen Stolz opfern müssen, damit Gesichtsmasken bei ihnen richtig sitzen. Damals konnte man Entwarnung geben, da dies für die Wirkung von Alltagsmasken irrelevant ist. In Bayern gilt ab Montag aber eine FFP2-Maskenpflicht - und da sieht die Sache schon ganz anders aus.

Bei Alltagsmasken kein Problem

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Die Grafik der CDC zeigt, welche Bärte mit FFP2-Masken vereinbar sind.

(Foto: CDC)

Auslöser der Debatte war im März eine Grafik der US-Seuchenbehörde CDC, die darstellte, welche Barttypen bei medizinischem Personal zulässig sind, die Masken in kritischen Bereichen zu ihrem eigenen Schutz tragen müssen. Damit sind FFP2-Masken gemeint, die im März absolute Mangelware waren und auf Normal-Gesichtern im Pandemie-Alltag nichts zu suchen hatten. Ärzte, Pfleger et cetera hatten Vorrang.

Alltagsmasken müssen zwar auch gut sitzen und richtig getragen werden. Es ist aber nicht erforderlich, dass sie dicht abschließen, da sie hauptsächlich dazu da sind, andere Menschen vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen.

Inzwischen sind FFP2-Masken zwar immer noch ziemlich teuer, aber ein schlimmer Mangel herrscht nicht mehr. Daher erhalten sie Menschen, die Risikogruppen angehören, jetzt endlich auch kostenlos beziehungsweise gegen 2 Euro Gebühr. Und deshalb sieht Bayern wohl kein größeres Problem darin, eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel einzuführen.

Der Bart muss ab

Damit könnten die Schutzmittel aber nicht nur wieder knapper und teurer werden. Es steigt auch die Anzahl der Männer, die jetzt ein echtes Problem haben. Denn FFP2-Masken schützen ihre Träger nur dann vor Aerosolen mit Coronaviren, wenn sie absolut dicht auf der Haut abschließen und die eingeatmete Luft vollständig durch ihre schützenden Schichten gefiltert wird. Das heißt, egal ob Rentner, Asthmatiker oder kerngesundes Mannsbild: Der Bart muss ab.

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Okay, das stimmt nicht ganz. Schnauzbärte beispielsweise dürfen weiter Gesichter verschandeln, da die Haare der Dichtung der Maske nicht in die Quere kommen. Das gilt aber nicht pauschal für alle Oberlippenbärte. Eine Gesichtsbehaarung à la Salvador Dali oder ein Fu Manchu können auch schon ungeeignet sein, wenn sie zu lang ausfallen. Gut, der Träger könnte in diesen Fällen noch die Enden verknoten, um die Bartpracht regelkonform unter der Maske zu verstauen. Bei Vollbärten hilft aber auf jeden Fall nur noch der Griff zum Rasierer.

Das ist zwar zum Schmunzeln, aber nicht wirklich witzig. Selbst ein beginnender Bartwuchs könne dazu führen, dass Luft ungefiltert ein- und ausströme", sagte Johannes Knobloch dem BR. Er ist Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). "Bei einer FFP2-Pflicht dürften Bartträger in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln also eigentlich nicht zugelassen werden." "Durch eine Stoffmaske atme ich immer zumindest zum Teil hindurch, aber wenn bei einer FFP2-Maske irgendwo am Gesicht eine kleine Lücke bleibt, geht fast alle Luft dort hindurch – und mit ihr das Virus."

Quelle: ntv.de, kwe

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