Gericht zwingt Senat zum HandelnBerlin steht vor weiterer Schulöffnung

Berliner Grundschüler und Abschlussklassen können seit Anfang März wieder am Unterricht teilnehmen. Die mittleren Jahrgänge lernen noch immer zu Hause. Ein Gericht stellt nun fest: Das ist rechtswidrig. Und nötigt den Senat damit dazu, die Öffnung der Schulen schneller voranzutreiben als geplant.
In Berlin könnte es nach einem Gerichtsurteil schon bald zu einer vom Senat ungeplanten Ausweitung des Wechselunterrichts kommen. In den Schulen werden mittlerweile wieder mehr Kinder im Klassenzimmer unterrichtet - bisher gilt das wegen der Pandemie aber nicht für Siebt- bis Neuntklässler. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass ein Ausschluss einzelner Klassenstufen vom Wechselunterricht rechtswidrig ist.
Das Gericht gab konkret mehreren Eilanträgen von Schülern teilweise statt. Sie hatten erreichen wollen, dass die Klassen wieder voll besetzt werden. Sechs von sieben wollten auch durchsetzen, dass ein Mund-Nasen-Schutz nicht mehr Pflicht ist. In diesen Punkten stimmte das Gericht nicht zu. Soweit einzelne Jahrgangsstufen jenseits der Primarstufe und der Abschlussklassen aber von der Präsenzbeschulung im Wechselmodell vollständig ausgeschlossen seien, erweise sich dies "als gleichheits- und deshalb rechtswidrig", teilte das Verwaltungsgericht mit.
Bislang sind nur die ersten bis sechsten Klassen zurück in der Schule, jeweils in verkleinerten Gruppen und im Wechsel mit digitalem Unterricht zu Hause. Auch für höhere Abschlussjahrgänge könne ein solcher Wechselunterricht bereits angeboten werden, erklärte das Gericht, allerdings nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.
FDP bringt Thema ins Parlament
Mit der Gerichtsentscheidung muss auch für die mittleren Stufen die Möglichkeit bestehen, mit Einzelfallentscheidungen den Wechselunterricht zu ermöglichen. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die Schüler, die sich an das Gericht gewandt hatten.
Die Senatsverwaltung für Bildung hatte laut Gericht den Ausschluss der Mittelstufe etwa damit begründet, dass dort Abschlussprüfungen nicht unmittelbar bevorstünden und Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren ein geringeres Infektionsrisiko hätten. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Nun wächst der Druck auf die Berliner Bildungsverwaltung. Die Berliner FDP-Fraktion hatte schon vor dem Urteil in einem dringlichen Antrag an das Abgeordnetenhaus gefordert, die Schulen auch für die siebten bis neunten Klassen zu öffnen. In dem Antrag, der an diesem Donnerstag bei der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses behandelt wird, setzen sich die Liberalen dafür ein, dass ab dem 17. März auch die übrigen Schüler der Mittelstufe zurück in die Schulen dürfen.
Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Gebel forderte bei Twitter, Berlin müsse das Urteil schnell umsetzen, "also zu kommender Woche. Präsenz ist wichtig für soziales Miteinander und Bildung". Ein Sprecher der Bildungsverwaltung teilte mit: "Wir werden nun umgehend die am Mittwochabend eingegangenen Beschlussbegründungen zu diesen Einzelfällen prüfen und dann zeitnah die entsprechenden Schlüsse ziehen."