Panorama

Tod nach FahrerfluchtBetrunkener erinnert sich nur an "Rumpeln"

07.02.2018, 16:35 Uhr

Das Auto habe "etwas abgehoben" - an viel mehr kann sich der 20-Jährige nach eigenen Worten nicht erinnern. Im Juli soll er auf der Heimfahrt nachts alkoholisiert einen Mann totgefahren haben. Und liegen gelassen haben.

Sieben Monate, nachdem er angetrunken nachts einen Fußgänger totgefahren und liegen gelassen haben soll, muss sich ein 20 Jahre alter Autofahrer vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Anklage hält dem Auszubildenden unter anderem fahrlässige Tötung und versuchten Mord vor. "Mir fehlt die Erinnerung", sagte der Auszubildende zum Auftakt des Prozesses mit leiser Stimme. Vieles sei "schleierhaft".

Nach einem Sommerfest am 8. Juli 2017 um halb vier Uhr morgens soll er mit drei ebenfalls betrunkenen Freunden im Auto auf dem Heimweg nahe Kaisersbach einen auf der Straße liegenden, betrunkenen Fußgänger überfahren haben. Laut Anklage ist er nach einem kurzen Stopp weitergefahren - ohne sich um den 22-Jährigen zu kümmern oder einen Notruf zu senden.

Die Polizei kam ihm rasch auf die Spur, da Wrackteile sowie ein Kennzeichen des Autos am Unfallort zurückgeblieben waren. Nach weiteren Angaben der Polizei vom Juli hatte der 20-Jährige die Tat zunächst auch eingeräumt. Am Mittwoch vor Gericht sagte er, nur noch drei Erinnerungen zu haben: das Rumpeln, sein kurzes Anhalten im Wald, und dass er seine Kumpel später abgesetzt habe. Welche Erinnerung er an das Rumpeln habe, fragte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg. "Als wenn man mit hoher Geschwindigkeit über eine Bodenwelle fährt." Das Auto habe "etwas abgehoben".

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes floh 2016 bei jedem zehnten schwerwiegenden Unfall mit Sachschaden einer der Beteiligten. Bei Unfällen mit Fahrerflucht, bei denen jemand verletzt oder gar getötet wurde, liegt die Quote der Flüchtigen den Angaben des Bundesamtes zufolge konstant bei 4,5 Prozent.

Quelle: dsi/dpa

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