Panorama

Gefährliche ProtestaktionBewährungsstrafe nach Nadeln in Hackfleisch

28.05.2015, 16:15 Uhr
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Die 60-jährige Angeklagte im Gespräch mit ihrem Verteidiger. (Foto: picture alliance / dpa)

Über Monate präpariert eine Frau Fleischwaren in Supermärkten mit Nadeln. Zwei Kundinnen werden leicht verletzt. Vor Gericht begründet die 60-Jährige die Aktion recht eigenwillig - und kommt mit einem blauen Auge davon.

Das Landgericht Lübeck hat eine Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie abgepacktes Supermarkt-Fleisch mit Nadeln präpariert hatte. Außerdem muss die Verurteilte ihre derzeitige Behandlung in einer psychiatrischen Tagesklinik fortsetzen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die 60-Jährige hatte Medienberichten zufolge die Taten in dem Prozess gestanden und Reue gezeigt. Als Grund gab sie demnach an, sie habe gegen Massentierhaltung und "Industriefleisch" protestieren wollen.

In dem Prozess vor dem Lübecker Landgericht hatte die 60-Jährige gestanden, über Monate in Supermärkten Hack, Grillwürstchen und andere Fleischwaren mit Nadeln präpariert zu haben. Mit den Nähnadeln spickte die Frau abgepacktes Fleisch in Supermärkten in Eutin und Malente. Schwerwiegende Verletzungen von Käufern beim Verzehr der Fleischwaren wurden nicht bekannt. Zwei Frauen wurden leicht verletzt.

Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte ein Jahr auf Bewährung gefordert. Das Gericht verurteilte die Frau nun wegen Vergiftung in 14 Fällen. Das Urteil ist rechtskräftig - Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.

Quelle: ntv.de, spt/AFP/dpa

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