Panorama

Mord an Unternehmer Deutscher droht in Nizza lebenslänglich

Beim Prozessauftakt beteuerte B. unter Tränen ihre Unschuld, die Vorwürfe seien "absurd".

Beim Prozessauftakt beteuerte B. unter Tränen ihre Unschuld, die Vorwürfe seien "absurd".

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein französischer Unternehmer wird tot in seinem Haus aufgefunden. Die Polizei geht zunächst von einem Suizid aus - bis das vorgelegte Testament seiner Ex-Freundin als Fälschung entlarvt wird. Die Deutsche steht nun mit einem weiteren Mann vor Gericht.

In Nizza hat ein Mordprozess gegen eine Deutsche und ihren früheren französischen Lebensgefährten begonnen. Dem Ex-Paar wird vorgeworfen, 2011 einen deutschen Unternehmer getötet zu haben, um an dessen Vermögen zu kommen. Der 48-jährigen Grit B. und dem 52-jährigen Georges P. droht lebenslange Haft. Beide bestritten zum Prozessauftakt ihre Schuld. Das Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet.

Laut Anklage soll das hoch verschuldete und inzwischen in Scheidung lebende Paar einen Plan ausgeheckt haben, um das Opfer zu ermorden. Demnach beschafften sie sich Ende September 2011 bei Carcassonne in Südfrankreich Handschuhe, eine Eisenstange und einen Strick. Wenige Tage später sollen sie im Auto von Grit B. in Richtung des zwischen Nizza und Monaco gelegenen mondänen Eze an der Côte d'Azur aufgebrochen sein.

Die Nummernschilder des Wagens manipulierten die mutmaßlichen Täter laut Staatsanwaltschaft, die Autobahnmaut entrichteten beide in bar. Im Gepäck sollen sie einige Bilder des Kunstmalers P. gehabt haben, um sie als Alibi für ihre Reise zu benutzen. Der 48-jährige deutsche Unternehmer wurde tags darauf an einem Haken eines Gewölbes in seinem Haus erhängt aufgefunden - halb sitzend und mit nacktem Oberkörper.

Ein Notar in Monaco erhielt wenige Tage später ein auf Grit B. ausgestelltes Testament zu ihren Gunsten. B. war die Ex-Lebensgefährtin und Mitarbeiterin des Toten. Ein Gutachten entlarvte das Testament jedoch als Fälschung. Auch die Angehörigen des Opfers und dessen neue Lebenspartnerin schöpften Verdacht und zweifelten den zunächst als Todesursache angegebenen Suizid durch Erhängen an.

Beim Prozessauftakt beteuerte B. unter Tränen ihre Unschuld, die Vorwürfe seien "absurd". Laut Protokoll hatte sie bei Vernehmungen seit ihrer Verhaftung im Jahr 2015 zahlreiche Versionen der Todesumstände geliefert: Sie reichten von einem Streit über einen Unfall und Rache bis hin zu einer von angeblichen albanischen Kriminellen erzwungenen Handlangerschaft.

Quelle: ntv.de, lri/AFP

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