Panorama

Messerangriff am Jungfernstieg Doppelmörder erhält lebenslange Haftstrafe

Am S-Bahnhof Jungfernstieg wurden Mutter und Tochter getötet.

Am S-Bahnhof Jungfernstieg wurden Mutter und Tochter getötet.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen des Doppelmordes an seiner Ex-Freundin und seiner Tochter wird ein 34-Jähriger in Hamburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht bezeichnet den Messerangriff als besonders heimtückisch.

Ein 34-Jähriger ist in Hamburg wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte die Mutter und das einjährige Kind im April 2018 mit einem Messer am S-Bahnhof Jungfernstieg getötet.

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, seine Ex-Freundin und die gemeinsame Tochter Mariam am 12. April 2018 an dem belebten Bahnsteig attackiert zu haben. Hintergrund war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ein Sorgerechtsstreit.

Der Mann aus dem westafrikanischen Niger habe den Doppelmord aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch begangen, sagte Staatsanwältin Maria Hutka. Er habe Mariam "zum Werkzeug seiner Rache" an der in der Nähe stehenden Mutter gemacht. Dann habe er auch die Mutter des Kindes angegriffen. Die Frau hatte noch vier weitere Kinder aus früheren Beziehungen.

Volle Schuldfähigkeit

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte voll schuldfähig, als er die Tat beging. Es sei keine Affekttat gewesen, er habe nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden, sagte Hutka.

Der Angeklagte hatte sich zum Ende des Verfahrens geweigert, überhaupt noch den Gerichtssaal zu betreten und musste schließlich in Hand- und Fußfesseln vorgeführt werden. Er störte den Ablauf mit Zwischenrufen, drehte den Richtern den Rücken zu oder hielt sich die Ohren zu. Immer wieder verlangte er, den Botschafter seines Heimatlandes sprechen zu können. Laut Gericht gilt er aber als verhandlungsfähig.

Quelle: ntv.de, sgu/dpa

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