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Mutter und Tochter erstochen Doppelmörder nach 53 Jahren aus Haft entlassen

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Nach der Tat im Jahr 1970 folgt 2023 die Entlassung aus der Haft auf Bewährung.

Nach der Tat im Jahr 1970 folgt 2023 die Entlassung aus der Haft auf Bewährung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein wegen eines Doppelmords in Mainz verurteilter Mann kämpft jahrelang um seine Freiheit. Zuständige Gerichte lehnen dies jedoch ab. Dann urteilt das Bundesverfassungsgericht über seinen grundsätzlichen Freiheitsanspruch zu seinen Gunsten. Nach einer erneuten Prüfung wird er entlassen.

Ein verurteilter Doppelmörder aus Rheinland-Pfalz ist nach 53 Jahren aus der Haft entlassen worden. Klaus B. wurde auf Bewährung in die Freiheit entlassen, wie seine Verteidigerin Carolin Arnemann sagte. Die Bewährungszeit liege bei fünf Jahren. Der 1944 geborene Mann war vom Landgericht Mainz wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

1970 war der Voyeur in Mainz in ein Wohnhaus eingedrungen, um mit der Tochter der dort lebenden Familie Sex zu haben. Da zunächst die Mutter in ihrem Schlafzimmer aufwachte, erstach er sie mit einem mitgeführten Messer. Dann ging er in das Schlafzimmer der Tochter. Als die sich ihm verweigerte, erstach er auch sie.

Anträge mehrmals abgelehnt

Zunächst gestand B. die Tat, später widerrief er seine Geständnisse. Jahrelang kämpfte er um seine Freilassung. Das Landgericht Koblenz lehnte 2019 und nochmals 2021 eine Aussetzung des Rests der Strafe auf Bewährung ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bestätigte dies jeweils. Die Straftaten des Manns seien nicht aufgearbeitet, und es könne zu weiteren sexuell motivierten Taten kommen, hieß es zur Begründung.

Im März 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass auch ein zu lebenslanger Gefängnisstrafe Verurteilter die Chance auf Freiheit habe. Es komme in solchen Fällen auf eine "Gesamtwürdigung" an. Die Risiken einer Freilassung müssten mit dem Freiheitsrecht abgewogen werden.

Dabei erhalte "der grundsätzliche Freiheitsanspruch des Verurteilten" mit der Dauer der Haft ein immer stärkeres Gewicht. Das Landgericht Koblenz musste die Aussetzung der Haft auf Bewährung erneut prüfen und kam letztlich zu dem Schluss, dass B. auf Bewährung aus der Haft kommen kann. Die Freiheit kennt B. zumindest ein wenig. Laut dem Bundesverfassungsgericht war er seit den 90er Jahren mehrmals zeitweise in offenem Vollzug.

Quelle: ntv.de, mpe/AFP

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