Panorama

Mindestens 100 bis 120 Jahre Experten ermitteln Alter des illegal gefällten Robin-Hood-Baums

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Malerischer Anblick: Besonders unter Fotografen war das Motiv des "Sycamore Gap Tree" beliebt. So sieht er seit der Fällung leider nicht mehr aus.

Malerischer Anblick: Besonders unter Fotografen war das Motiv des "Sycamore Gap Tree" beliebt. So sieht er seit der Fällung leider nicht mehr aus.

(Foto: Owen Humphreys/PA Wire/dpa)

Aus einer Schnapslaune heraus fällen zwei Männer vor zwei Jahren den weltberühmten Robin-Hood-Baum. Die Justiz verdonnert die beiden zu vier Jahren Haft. Das ganze Ausmaß der Tat zeigt sich auch am stolzen Alter des ikonischen Berg-Ahorns.

Die Aufregung in Großbritannien war groß, als der wohl berühmteste Baum des Landes im September 2023 über Nacht illegal gefällt wurde. Der sogenannte Sycamore Gap Tree - ein Berg-Ahorn - stand seit Menschengedenken in einer Senke am Hadrianswall in Northumberland und war ein beliebtes Fotomotiv. Weltweite Berühmtheit brachte dem Baum eine Szene im Hollywood-Film "Robin Hood - König der Diebe" von 1991 mit Kevin Costner ein.

Der Vorfall hatte in Großbritannien für massives Aufsehen erregt. In der Region im Norden des Landes wird der Baum als bedeutendes Kulturerbe angesehen. Die beiden Täter, die den Baum über Nacht illegal mit einer Kettensäge gefällt hatten, wurden kürzlich zu jeweils mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Die BBC hatte in einer Live-Schaltung über die Urteilsverkündung berichtet. Nun steht fest, wie alt der Baum war.

Wie die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Experten der Organisation Historic England berichtet, stand er seit mindestens 100 bis 120 Jahren an dem malerischen Ort. Das bedeute, er stamme wahrscheinlich vom Ende des 19. Jahrhunderts, so der Bericht. Ermittelt hatten die Experten das Alter demnach auf Grundlage der Jahresringe. Demnach hatte der Baum zwei Stämme, die sich nach etwa 30 bis 35 Jahren miteinander verbanden.

"Leider nur eine betrunkene Dummheit"

Der ikonische Baum war auf Reste des Hadrianswalls gestürzt, der ebenfalls beschädigt wurde. Der Hadrianswall war von den Römern im zweiten Jahrhundert nach Christus zum Schutz vor Angriffen aus dem Norden sowie zur Kontrolle von Handelswegen gebaut worden. Er gehört zusammen mit dem weiter nördlich gelegenen Antoninuswall und den Limes-Abschnitten in Deutschland zum Unesco-Weltkulturerbe.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aktion als sinnlosen Vandalismus bezeichnet. Mit einer besseren Erklärung für die Tat konnten die Verurteilten auch nicht aufwarten. Am Tag der Strafmaßverkündung ließ einer der Täter über seinen Anwalt ausrichten, es sei "leider nur eine betrunkene Dummheit" gewesen, die zu der Tat geführt habe. Der andere gab laut Richterin seinem Mitangeklagten die Hauptschuld und behauptete, er habe sich nur mitschleifen lassen.

Quelle: ntv.de, rku/dpa

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