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Frauen zu Tode gequält Fall Höxter: Muss Wilfried W. in Sicherungsverwahrung?

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Wilfried W. (Mitte) und seine Anwälte stehen zu Prozessbeginn im Landgericht Paderborn.

Wilfried W. (Mitte) und seine Anwälte stehen zu Prozessbeginn im Landgericht Paderborn.

(Foto: dpa)

Wegen der tödlichen Misshandlung von Frauen wird Wilfried W. 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt - jedoch als vermindert schuldfähig eingestuft. Später kommen Zweifel an der Diagnose auf. Nun muss ein Gericht neu entscheiden, wie gefährlich W. ist.

Knapp fünf Jahre nach seiner Verurteilung wegen tödlicher Misshandlungen von Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter befasst sich ein Gericht erneut mit dem heute 53-jährigen Wilfried W. Die Richter am Landgericht Paderborn prüfen, ob er nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Dies beantragte die Staatsanwaltschaft, weil sie der Auffassung ist, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten begehen wird. Entscheidend für das Urteil der Richter in der Frage wird sein, für wie gefährlich Gutachter W. halten.

Das Gericht setzte zunächst fünf Verhandlungstage an. Es handele sich um ein "sehr formales Verfahren", das mit der "sehr, sehr langen Verlesung" von Unterlagen beginne, kündigte der Vorsitzende Richter zum Auftakt an. Dazu zählen Auszüge aus dem Urteil von 2018. W. war damals zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Gemeinsam mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau hatte er über Jahre in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens mehrere Frauen gequält. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen, wie die Staatsanwaltschaft vortrug.

Ein Anwalt von W. unterstrich am Rande des Prozesses, das ursprüngliche psychiatrische Gutachten im Strafprozess nach wie vor für zutreffend zu halten. W. wurde als vermindert schuldfähig eingestuft, nachdem ihm darin verminderte Intelligenz und eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden waren. Nach seiner Unterbringung in der Psychiatrie waren den Medizinern dort jedoch Zweifel an der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Verurteilten gekommen.

2020 kam ein Gericht zu dem Schluss, W. habe keine schweren psychischen Störungen, die sein Urteilsvermögen einschränkten. Seither saß er im regulären Strafvollzug. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft die Sicherungsverwahrung beantragt.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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