Panorama

"Ich wollte nicht, dass sie stirbt"Familienvater gesteht Mord nach 35 Jahren

17.01.2017, 16:13 Uhr
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Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alte war, wird vor dem Jugendgericht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. (Foto: dpa)

Ein 17-Jähriger tötet eine Rentnerin und vergeht sich an ihr. Jahrzehntelang plagt ihn sein Gewissen. Zur Polizei geht er trotzdem nicht - bis er 35 Jahre später doch noch überführt wird und die abscheuliche Tat gesteht.

35 Jahre nach dem Tod von Erna Ganz in Schleswig-Holstein hat der Angeklagte in dem Mordprozess ein Geständnis abgelegt. Die 73-Jährige habe um Hilfe gerufen, "so dass ich in Panik geriet (...) und ihr ein Sofakissen auf das Gesicht drückte", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme, die der Anwalt des 52-Jährigen vor dem Flensburger Landgericht vorlas.

Er habe eine "schlimme Phase" durchgemacht, viel Alkohol und Drogen konsumiert, hieß es weiter. Wohl unter dem Vorwand, telefonieren zu wollen, habe er geklingelt, um die Frau zu bestehlen. "Ich wollte nicht, dass sie stirbt." Dass er auch sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen haben soll, sei für ihn "nicht mehr nachvollziehbar". "Besonders vor dem Hintergrund, dass ich damals erst 17 war."

Deswegen wird vor dem Jugendgericht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Laut Staatsanwaltschaft überführte eine Spermaspur den Mann im Sommer 2016. Als ihm seine Schwester am Telefon von der DNA-Probe erzählte, die er bei der Polizei abgeben sollte, sei er in Richtung Frankreich gefahren, habe seiner Partnerin eine Abschiedsnachricht geschickt und das Handy ausgeschaltet. Kurze Zeit später nahmen ihn Polizisten in einem Saarbrücker Hotel fest.

Massengentest überführt Mörder

Seit 2012 hatten die Ermittler wieder intensiver an dem Fall gearbeitet und unter anderem mit einem Massen-Gentest nach dem Täter gefahndet. Vor Gericht sagte der angeklagte Familienvater nun: "Mir ist das die ganzen Jahre nicht aus dem Kopf gegangen. (...) Auf der Arbeit, nach der Arbeit habe ich mich zulaufen lassen. Ich kam damit nicht fertig."

Der 1986 wegen Tötung eines Siebenjährigen zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilte Mann habe Angst gehabt, wegen der Tat aus dem Juni 1982 wieder ins Gefängnis zu müssen. "Die Tat hat mich verfolgt. Ich habe Unrecht getan", sagte der Angeklagte. Die Vernehmung bei der Polizei sei befreiend gewesen. Was in der Wohnung der Rentnerin genau abgelaufen ist, daran konnte sich der Angeklagte dort und vor Gericht nicht mehr genau erinnern. Am Donnerstag soll der Prozess fortgesetzt werden.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa

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