Panorama

Eskalation auf US-InlandsflugFluggäste kleben randalierenden Passagier an Sitz fest

05.09.2026, 17:08 Uhr
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Die Maschine, die von Dallas nach Newark fliegen sollte, legte eine Zwischenlandung in Baltimore ein. (Archivbild) (Foto: picture alliance / APA-Images)

Ein stark alkoholisierter Passagier beschimpft die Flugzeuginsassen und schlägt laut Medienberichten seinen Sitznachbarn. Die Maschine muss eine Zwischenlandung einlegen. Bis dahin wird der Unruhestifter mit einer radikalen Maßnahme im Zaum gehalten.

Ein randalierender Passagier ist auf einem US-Inlandsflug mit Klebeband an seinen Sitz fixiert worden. Ein Sprecher der Fluggesellschaft American Airlines bestätigte nach mehreren US-Berichten den ungewöhnlichen Vorfall, der bereits am Donnerstag stattgefunden habe.

Auf einem Foto, das der US-Sender ABC News auf Instagram veröffentlichte, ist zu sehen, wie Klebestreifen vom Kopf des Mannes bis zu den Händen angebracht wurden. Die Maschine legte auf ihrem Flug 618 von Dallas nach Newark nahe New York eine ungeplante Zwischenlandung in Baltimore ein, wo Beamte der US-Bundespolizei FBI den Unruhestifter aus der Maschine holen mussten.

Laut dem US-Portal TMZ soll der augenscheinlich stark betrunkene Mann seinen Sitznachbarn geschlagen haben. Als dann eine Frau eingriff, habe er auch sie weggestoßen. Es sollen drei weitere Passagiere zu Hilfe geeilt sein. Sie überwältigten schließlich den Randalierer gemeinsam mit der Crew und fixierten ihn mit Klebeband und Kabelbindern an einem Sitz.

Der Mann habe laut US-Medienberichten zuvor unter anderem einen Sitznachbarn mit queerfeindlichen Beleidigungen verbal attackiert und später zudem eine Flugbegleiterin rassistisch beleidigt. Auch soll er den Computer eines Sitznachbarn beschädigt haben.

Ein FBI-Sprecher teilte später mit, dass der Mann von der Transportpolizei in Maryland festgenommen und nach Landesrecht angeklagt werde. Zudem hieß es, das FBI sammle derzeit Beweise und stimme sich mit der dortigen Bundesstaatsanwaltschaft ab, um mögliche Anklagen nach Bundesrecht zu prüfen.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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