13-Jähriger in Berlin erstochenGericht schickt Täter zwölf Jahre in Haft

Eine banale Beinahe-Rempelei endet in einem Tunnel am Berliner Monbijoupark tödlich. Ein Mann fühlt sich bedroht, zieht sein Messer und sticht einem 13-jährigen Jungen ins Herz. "Zur Selbstverteidigung", erklärt der Angeklagte vor Gericht. Die Richter sehen den Fall anders.
Das Berliner Landgericht hat einen 41-Jährigen für den gewaltsamen Tod eines 13 Jahre alten Jungen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Der Mann hatte dem 13-Jährigen im Oktober 2020 im Streit ein Messer in die Brust gerammt. Der etwa zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz des Jugendlichen. Anschließend verletzte der Anklagte einen damals 22-jährigen Begleiter des Jungen, der eingreifen wollte. Der 13-Jährige, der mit seiner Familie vor einigen Jahren aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland kam, verstarb noch am Tatort.
Der 41-Jährige und der Junge waren sich zufällig in einem S-Bahn-Tunnel am Monbijoupark im Berliner Zentrum begegnet. Zunächst soll sich der Mann über eine Beinahe-Rempelei des 13-Jährigen aufgeregt haben. Weil der Junge auf sein Handy schaute, habe die Begleiterin des Mannes ausweichen müssen, hieß es in der Anklage. Daraufhin sei der Angeklagte auf den Jugendlichen zugegangen. Nachdem einige Begleiter des Jungen hinzugetreten waren, habe der Angeklagte ein Messer gezückt und zugestochen.
Der Angeklagte, ein gelernter Fleischer, wies vor Gericht zurück, dass er den Jungen töten wollte. Er erklärte zu Prozessbeginn vor rund fünf Wochen, dass er das Messer "zur Selbstverteidigung" gezogen haben, weil er einen Angriff der Jugendlichen befürchtet habe. Einen "bewussten Stich" habe er nicht gesetzt, sagte er weiter. Was geschah, tue ihm sehr leid.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert. Die Verteidigerin verlangte Freispruch und erklärte, es habe eine Notwehr vorgelegen. Die Nebenklage-Anwälte, die die Eltern des Getöteten vertreten, verlangten einen Schuldspruch wegen Mordes.