BSR darf es weiter einsetzenGericht verbietet privaten Streusalz-Einsatz in Berlin wieder

Das Hin und Her bleibt Berlin erhalten. Die Stadt setzt wegen eines Verbots lange kein Streusalz zur Bekämpfung des Glatteises ein. Dann gestattet Verkehrssenatorin Bonde es doch. Zu Unrecht, wie ein Richter nun feststellt - zumindest zum Teil.
Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten worden. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich damit erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Nach heftiger Kritik am tagelangen Glätte-Chaos in der Hauptstadt hatte Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde von der CDU Ende Januar den eigentlich aus Umweltschutzgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.
Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow sagte, Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. "Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen."
In der Bundeshauptstadt ist es bereits seit Januar extrem glatt. Die BSR ist für die Räumung von Straßen und Radwegen zuständig. Auf Gehwegen sind die jeweiligen Eigentümer der Häuser zuständig. Viele von ihnen sind der Verpflichtung allerdings nicht oder kaum nachgekommen. Die Krankenhausgesellschaft meldete bereits eine deutlich höhere Zahl von Verletzungen infolge von Stürzen.