Baby zu Tode geschüttelt Gericht verhängt milde Strafe gegen Vater
21.07.2016, 16:22 Uhr
Der Angeklagte gestand zwar kurz vor Prozessende, doch er könne sich nicht mehr an den genauen Tathergang erinnern.
(Foto: dpa)
Das Baby schreit und der Vater will es angeblich nur beruhigen. Dabei schüttelt er den Säugling so heftig, dass dieser an den Folgen stirbt. Vor dem Landgericht Lübeck endet nun der Prozess. Das Urteil ist für die Mutter ein Schlag ins Gesicht.
Er schüttelte sein schreiendes Baby, um es zu beruhigen. Plötzlich wimmerte der kleine Leon nur noch, verlor das Bewusstsein. Sechs Tage später war das Kind tot, gestorben an den Folgen eines Schütteltraumas. Das Landgericht Lübeck verurteilte den 30 Jahre alten Vater wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft.
Verstandesmäßig habe der Angeklagte um die Gefährlichkeit seines Tuns gewusst, in der Realität habe er sein Handeln jedoch nicht im Griff gehabt, sagte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einem "Augenblicksversagen". Die 30 Jahre alte Mutter, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, ließ nach der Urteilsverkündung ihren Emotionen freien Lauf. "Wir sehen uns in dreieinhalb Jahren ...", rief sie dem Angeklagten zu und beleidigte ihn, bevor sie schluchzend aus dem Gerichtssaal rannte.
In der Hauptverhandlung hatte sie den Angeklagten, mit dem sie zur Tatzeit verlobt war, dagegen als liebevollen und fürsorglichen Vater geschildert. An dem Tag der Tat hatte sie die gemeinsame Wohnung in Schönwalde in Schleswig-Holstein kurz verlassen, um zum Einkaufen zu fahren. "Als ich wegfuhr, war alles in Ordnung und als ich etwa 15 Minuten später zurückkam, atmete Leon kaum noch", hatte sie unter Tränen im Prozess ausgesagt.
Mildernde Umstände durch Geständnis
Sichtlich emotional hatte der Angeklagte erst kurz vor Ende des Prozesses gestanden, am 18. November 2015 sein schreiendes Kind unter den Achseln gehalten und geschüttelt zu haben. Dabei wurde es so schwer verletzt, dass es sechs Tage später in der Lübecker Uniklinik starb. Ein Sachverständiger hatte in der Verhandlung ausgesagt, dass die Verletzungen des Kindes nur durch mehrmaliges heftiges Schütteln entstanden sein können. "Sie waren vergleichbar mit denen nach einem Sturz aus dem zweiten Stock."
Das Gericht wertete das Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten. "Auch wenn wir uns eine ausführlichere Schilderung des Tathergangs und auch eine Entschuldigung gewünscht hätten", sagte der Vorsitzende Richter. Zur eigentlichen Tat hatte der Angeklagte auch in seinem Geständnis nichts gesagt und sich auf eine Erinnerungslücke berufen.
Im Zweifel für den Angeklagten
Mit dem Urteil blieb das Gericht weit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Ankläger hatte fünfeinhalb Jahre wegen Totschlags, der Nebenklagevertreter sogar sechs Jahre Haft gefordert. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung des Gerichts damit, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte den Tod seines Kindes billigend in Kauf genommen habe.
Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision beantragt. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen fahrlässiger Tötung beantragt, jedoch keinen konkreten Antrag zum Strafmaß gestellt. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß. "Wir gehen davon aus, dass er zu seinen Eltern zieht, so dass keine Fluchtgefahr besteht", sagte der Richter.
Quelle: ntv.de, Eva-Maria Mester, dpa