Brutaler Mord vor 30 JahrenGeständnis im Fall Amy Lopez

Eine Schlange vor dem Landgericht Koblenz, ein Angeklagter mit Rollator - und ein Verbrechen aus dem Jahr 1994: Was über den Tod einer US-Touristin bekannt ist und was der Angeklagte im Gericht einräumt.
Er soll vor rund drei Jahrzehnten die US-amerikanische Touristin Amy Lopez in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben. Vor dem Landgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen 81 Jahre alten Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben".
Vor dem Gericht hatte sich bereits mehr als eine Stunde vor Prozessbeginn eine Schlange gebildet – viele Menschen wollten den Auftakt beobachten. Der Angeklagte erschien mit Rollator im dunkelgrauen T-Shirt, sein Gesicht verdeckte er nicht. Zittrig setzte er sich auf die Anklagebank. Aufmerksam und mit Blick in Richtung des vortragenden Staatsanwalts Julian Gislei verfolgte er die Anklageverlesung. Verteidiger Volker Klein erklärte, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich einräumt. Im Anschluss nickte der 81-Jährige und antwortete mit "ja", als der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin fragte, ob dies der Wahrheit entspreche. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Durchbruch dank neuer technischer Möglichkeiten
Lange blieb der Fall ungeklärt. Eine Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten hatte dann zum Durchbruch verholfen - mit maßgeblicher Beteiligung von Spezialisten des hessischen Landeskriminalamts. So waren am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden, die schließlich aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen zugeordnet werden konnten.
Amy Lopez war am 26. September 1994 als Touristin in Koblenz, wie die Staatsanwaltschaft informierte. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Angeklagten vor, sie unter einem Vorwand in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie gefesselt, sexuell missbraucht und mit mehreren Messerstichen getötet haben. Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.
Tatverdächtiger war bereits 1999 verurteilt worden
Der heute 81-Jährige geriet fünf Jahre nach dem Mord wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler. Dafür wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine DNA wurde damals in der polizeilichen DNA-Datei gespeichert. Wegen gesetzlicher Löschfristen war diese Probe später jedoch nicht mehr verfügbar.
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann schon in früheren Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten. Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sprach von Taten aus den 1960er, 1970er und 1980er Jahren, ohne weitere Details zu nennen.
Alte Tatortspuren führen zu dem Mann
Am Hosenbund der Getöteten waren DNA-Spuren gesichert worden. Moderne Analysemethoden ermöglichten Fachleuten des hessischen Landeskriminalamts, die alten Spuren erneut genauer zu untersuchen. Nachdem der Mann 2026 freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, konnte diese den Tatortspuren zugeordnet werden. Im Februar wurde er in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen.
Dass Jahrzehnte später DNA-Proben genommen wurden, darunter die des heute Tatverdächtigen, hatte damit zu tun, dass im Zuge einer Neubewertung des Falls andere Personen in den Blick kamen als in früheren Stadien der Ermittlungen.
Gutachter sieht Angeklagten als voll schuldfähig an
Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige sieht den heute 81-Jährigen nach bisheriger Einschätzung als voll schuldfähig an. Zwar bestehe bei ihm eine "chronische Vergewaltigungsdisposition mit mangelnder Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub", Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit gebe es nach bisheriger Einschätzung jedoch nicht. Das Gutachten ist noch vorläufig. Seine endgültige Einschätzung soll der Sachverständige erst am Ende der Hauptverhandlung abgeben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann die Tötung sowohl über seinen Anwalt als auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt. Zum genauen Ablauf der Tat beruft er sich demnach teilweise auf Erinnerungslücken. Insgesamt sind am Landgericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wäre nach dieser Planung am 9. September zu rechnen.