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Täter ignorieren Justiz Grünes-Gewölbe-Diebe treten Haft nicht an

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Rund vier Jahre Haft stehen den beiden Dieben noch bevor (Symbolbild).

Rund vier Jahre Haft stehen den beiden Dieben noch bevor (Symbolbild).

(Foto: picture alliance/dpa)

Es ist einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands: 2019 brechen mehrere Männer ins sächsische Schatzkammermuseum ein und entwenden wertvollen Schmuck. Fünf Jahre später sollen zwei der verurteilten Juwelendiebe ihre Haft antreten. Aber sie tauchen nicht auf.

Zwei wegen des Juwelendiebstahls im Historischen Grünen Gewölbe verurteilte Täter bleiben vorerst auf freiem Fuß. Die Frist zum Haftantritt endete Montag. Die 28 und 30 Jahre alten Täter aber stellten sich nicht rechtzeitig, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft mitteilte. Stattdessen beantragten beide einen Aufschub der Haftvollstreckung, der jedoch abgelehnt wurde. Der Anwalt des jüngeren Mannes aus der Berliner Remmo-Familie forderte daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch aussteht. Beim anderen ist unklar, ob er gegen die Ablehnung vorgeht. Andernfalls muss er die Haft antreten.

Die beiden Männer und ein weiterer als Täter verurteilter junger Mann aus der Berliner Remmo-Familie wurden mit der Urteilsverkündung im Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen - bis zur Verbüßung ihrer Reststrafe. Eine Ladung des 28-Jährigen und des 30-Jährigen zum Haftantritt bis zum 19. August erfolgte im Juli, sie sollten in Berlin in den offenen Vollzug. Die beiden jungen Männer sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon abgezogen werden die 911 Tage, die sie in Untersuchungshaft verbrachten.

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Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.

Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen ausgesetzt worden. Im Gegenzug wurde ein Großteil der Beute zurückgegeben. Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin der Mitangeklagten, gab es einen Freispruch.

Quelle: ntv.de, lwe/dpa

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