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Amokfahrt mit zwei Toten Hatte Mannheimer Täter Verbindungen zu Rechtsextremen?

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In der Wohnung des Mannes fanden die Ermittler keine Hinweise auf eine politische Motivation für die Tat.

In der Wohnung des Mannes fanden die Ermittler keine Hinweise auf eine politische Motivation für die Tat.

(Foto: dpa)

Nach der tödlichen Amokfahrt in Mannheim gehen die Behörden von einer psychischen Erkrankung des Täters aus. Der 40-jährige Fahrer hat jedoch in der Vergangenheit eine Nähe zu rechtsextremen Auffassungen gezeigt. Könnte das bei der Tat eine Rolle gespielt haben?

Bislang gehen die Behörden von einer psychischen Erkrankung als möglichen Auslöser für die Mannheimer Amokfahrt aus, bei der am Montag zwei Menschen ums Leben gekommen waren. Konkrete Hinweise auf ein politisches oder extremistisches Motiv für die Tat des 40-jährigen Fahrers sehen sie bisher nicht.

Medienberichten zufolge hat der Mann aus Ludwigshafen, der am Rosenmontag mit seinem Wagen durch die Mannheimer Fußgängerzone raste und dabei absichtlich auf Menschen zufuhr, jedoch in der Vergangenheit eine gewisse Nähe zu rechtsextremen Auffassungen gezeigt. Demnach wurde gegen Alexander S. 2018 wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem rechten Spektrum ermittelt.

Am Montag hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler gesagt, dass S. Vorstrafen habe, die lange zurückliegen: eine Körperverletzung, für die er eine kurze Freiheitsstrafe vor über zehn Jahren verbüßte, außerdem ein Fall von Trunkenheit im Verkehr. Eine letzte Verurteilung stand im Zusammenhang mit "Hate Speech" im Internet ebenfalls 2018. Aufgrund eines Facebook-Kommentars wurde er damals zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach sei er strafrechtlich nicht mehr aufgefallen.

Mitglied in Neonazi-Gruppe?

Der Webseite Exif-Recherche zufolge soll S. Mitglied im sogenannten "Ring-Bund" gewesen sein. Die Seite ordnet die Gruppe dem Spektrum der Reichsbürger zu, "geführt von Neonazis". S. tauche auf einer Personenliste der Gruppe auf, die unter anderem Kontaktdaten, aber auch besondere Fähigkeiten enthält, heißt es. Mindestens bis 2018 scheine er "ideologisch gefestigt" gewesen zu sein. Danach habe er in sozialen Medien widersprüchliche Inhalte geteilt.

Am Dienstag wurde Haftbefehl gegen den 40-Jährigen wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes erlassen. Bei seiner Vorführung beim Haftrichter habe er keine Angaben gemacht, sodass sein Motiv für die Tat weiter unklar sei, teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit.

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Laut der Staatsanwaltschaft ergaben sich auch aus der Durchsuchung der Wohnung des Mannes keinerlei Hinweise auf die Beweggründe oder ein Motiv des Beschuldigten. "Die bei dem Mann, in seinem Fahrzeug und in seiner Wohnung sichergestellten Gegenstände, wie die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger werden derzeit kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet", hieß es von den Behörden.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe S. allein gehandelt. "Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten demnach darauf hin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand." Er sitzt in Untersuchungshaft, so die Ermittlungsbehörden.

Quelle: ntv.de, sba

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