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Zwei Frauen in Höxter getötet "Horrorhaus"-Täter kommt in Sicherungsverwahrung

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Der verurteilte "Horrorhaus"-Täter wird auch nach der Haftstrafe nicht so bald frei kommen.

Der verurteilte "Horrorhaus"-Täter wird auch nach der Haftstrafe nicht so bald frei kommen.

(Foto: dpa)

Nachdem Wilfried W. 2018 für den Tod an zwei Frauen schuldig gesprochen wird, hat er inzwischen knapp die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt. Doch Gutachter halten ihn weiter für gefährlich, auch das Gericht hält die Wiederholungsgefahr für zu groß.

Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem aufsehenerregenden Prozess wurde Wilfried W. 2018 verurteilt, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gequält hatte. Zwei der Opfer starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Die ebenfalls verurteilte Ex-Partnerin sollte dreizehn Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre.

Anders als seine Ex-Frau stufte das Gericht ihn als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie. Dort kamen jedoch bald Zweifel an dieser Einschätzung auf. Er sei steuerungs- und damit vollschuldfähig, hieß es in einem späteren Gerichtsbeschluss.

Die "Fehleinweisung" wurde rückgängig gemacht. Seit 2020 sitzt er nun seine Strafe in einer regulären Justizvollzugsanstalt ab. Weil sie ihn auch nach Ablauf der Haftzeit für gefährlich hält und entsprechend hinter Gittern sehen will, hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin nachträglich Sicherungsverwahrung beantragt.

Manipulationsgeschick, Gefühlskälte und kriminelle Energie

Im Anschluss an eine verbüßte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen. Die Verteidigung glaubte weiter, dass W. in der Psychiatrie richtig aufgehoben sei und wollte die Sicherungsverwahrung verhindern.

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Entscheidend für das Urteil war die Einschätzung von psychiatrischen Gutachtern zur Frage, ob von Wilfried W. weiterhin Gefahr ausgehe. Zwei Forensiker in dem Prozess hatten ein erhebliches Risiko festgestellt, dass er in Freiheit erneut schwere Straftaten zulasten von Frauen begehen könnte. Sie bescheinigten ihm ein hohes Manipulationsgeschick, Gefühlskälte und kriminelle Energie. Er sei nicht in der Lage, Empathie für seine Opfer oder Reue für seine Taten zu zeigen, schilderte der Psychiater Prof. Johannes Fuß.

Er verfüge trotz einer Lernbehinderung über "eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausnutzung von Frauen", so die Einschätzung des Sachverständigen Prof. Hans-Ludwig Kröber. W. habe auch in der Vergangenheit gezeigt, dass er in seiner dissozialen Persönlichkeit vor allem damit beschäftigt sei, "neue Frauen zu konsumieren und dann zu quälen".

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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