Ließ versklavtes Kind verdursten IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss länger in Haft
29.08.2023, 11:56 Uhr Artikel anhören
Die Angeklagte Jennifer W. sitzt neben ihrem Rechtsanwalt im Oberlandesgericht München.
(Foto: dpa)
In München wird die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht geht von einer minder schweren Straftat aus. Ein rechtlicher Fehler, wie der Bundesgerichtshof urteilt. In einem neuen Prozess wird das Strafmaß nun erhöht.
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe W. der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.
Quelle: ntv.de, lar/dpa