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"Verfassungswidrige Situation" In Japan wächst die Hoffnung auf die Ehe für alle

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Mehr als ein Dutzend Paare in dem Land haben bei fünf Bezirksgerichten Klagen eingereicht.

Mehr als ein Dutzend Paare in dem Land haben bei fünf Bezirksgerichten Klagen eingereicht.

(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Japan ist der einzige G7-Staat, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennt. Anhängige Schadensersatzklagen Betroffener werden rigoros abgelehnt - bislang: Das Urteil eines Gerichts im Südwesten des Landes macht nun vorsichtig Hoffnung auf Veränderung.

Ein japanisches Regionalgericht hat die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in dem Land als "verfassungswidrige Situation" eingestuft. Ein Gericht in Fukuoka im Südwesten des Landes entschied am Donnerstag, die fehlende Gleichheit mit der Ehe komme einer "verfassungswidrige Situation" gleich. Damit wächst die Hoffnung von Aktivisten, die derzeit in mehreren Verfahren in Japan für die Ehe für Alle kämpfen.

Japan ist der einzige Industriestaat aus der G7-Gruppe, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften bislang nicht anerkennt. Mehr als ein Dutzend Paare in dem Land haben bei fünf Bezirksgerichten Klagen eingereicht. Sie verlangen Schadenersatz vom Staat, weil er sie von der Eheschließung abhält und ihnen die mit der Ehe verbundenen Rechte und Vorteile verwehrt bleiben. Das Urteil vom Donnerstag war die letzte ausstehende Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts in dem 2019 begonnenen Rechtsstreit.

Mehrheit der Bevölkerung steht hinter Begehren

Jedes Gericht lehnte Schadenersatzzahlungen ab. In der Frage, ob die fehlende Gleichstellung mit der Ehe gegen die Verfassung verstößt, waren die Richter geteilter Meinung. Ein Gericht in Tokio hatte etwa im November schon eine "verfassungswidrige Situation" kritisiert. Ein Gericht in Nagoya bezeichnete die derzeitige Situation ebenfalls als verfassungswidrig und erklärte, gleichgeschlechtliche Paare seien von "wichtigen persönlichen Vorteilen" ausgeschlossen, die verheirateten Paaren gewährt würden.

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Ein Gericht in Osaka entschied hingegen das Gegenteil und argumentierte, Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren würden bereits teilweise durch von Gemeinden ausgestellte Partnerschaftsurkunden ausgeglichen. Es wird erwartet, dass gegen mehrere der Gerichtsentscheidungen Berufung eingelegt wird. Auf Kritik stößt vor allem das Argument, Alternativen zur Ehe böten gleichwertige Rechte, wie der Anwalt Takeharu Kato sagte. Er ist an einem der Verfahren beteiligt. "Was wir wollen, ist die Ehe", sagte er.

Umfragen zufolge unterstützt die Mehrheit der japanischen Bevölkerung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Eine wachsende Zahl an Arbeitgebern und Gemeinden gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren in Teilen die gleichen Vorteile wie verheirateten Paaren. Die japanische Verfassung von 1947 legt fest, dass die Ehe nur auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter beruhen darf. Darin heißt es jedoch auch, "vor dem Gesetz sind alle (Menschen) gleich".

Quelle: ntv.de, lno/AFP

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