Panorama

"Menschenunwürdige Bedingungen" In Ungarn inhaftierte Maja T. kündigt Hungerstreik an

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Maja T. soll an Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein.

Maja T. soll an Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein.

(Foto: picture alliance/dpa/AP)

Eigentlich hätte Maja T. niemals in Ungarn inhaftiert werden dürfen. Weil eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die deutschen Behörden zu spät erreicht, kommt es doch zur Auslieferung. T. klagt anschließend über schlimme Haftbedingungen - und will nun kein Essen mehr zu sich nehmen.

Aus Protest gegen die Haft in Ungarn will die in der linken Szene als Maja T. bekannte, mutmaßlich linksextreme deutsche Person, in einen Hungerstreik treten. "Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben", teilte Maja T. schriftlich mit. Der Hungerstreik sei ein letzter Versuch, ein gerechtes Gerichtsverfahren zu erleben und nach Deutschland überstellt zu werden.

Maja T. beklagte zu Prozessbeginn unter "menschenunwürdigen Bedingungen" in Einzelhaft gehalten zu werden. Zu Prozessbeginn im Februar war unter anderem mit Schlafentzug durch stündliche Kontrollen in der Zelle sowie mangelnde hygienische Bedingungen die Rede. Zudem hätten nicht alle Prozessakten in deutscher Übersetzung vorgelegen.

Im Dezember 2023 wurde Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät.

Majas Vater Wolfram Jarosch erklärte, man wolle, dass Maja ein faires Verfahren in Deutschland bekomme. Isolationshaft gelte als psychische Folter, wenn sie länger als 14 Tage andauere, für Maja dauere diese Form der Haft bereits fast elf Monate an. Außerhalb der Zelle werde Maja T. in Handschellen und Fußfesseln an einer Leine von vier bewaffneten Beamten geführt, heißt es in der Erklärung der beiden. Die neue Bundesregierung müsse Maja "nach Hause holen", so Jarosch.

Angriff auf Rechtsextremisten

Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft der Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, vor, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.

Die Anklage zählte schwere Verletzungen der Opfer auf: Knochenbrüche an Fingern und im Gesicht, Platzwunden, eine Gehirnerschütterung. Nur durch Zufall seien die Verletzungen nicht lebensbedrohlich gewesen.

Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Gewalttaten feierten Ungarns Rechtsextremisten wie jedes Jahr eine Episode vom Ende des Zweiten Weltkriegs, die sie "Tag der Ehre" nennen: Am 11. Februar 1945 versuchten Soldaten der Wehrmacht im von der Roten Armee belagerten Budapest vergeblich einen letzten "Ausbruch", nachdem die Wehrmacht den Kampf bereits praktisch verloren hatte.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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