Panorama

Zwei Jahre im Untergrund Linksextremistin stellt sich nach Angriff auf Neonazis

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Rechtsextremisten beim "Tag der Ehre" in Budapest im Februar 2023.

Rechtsextremisten beim "Tag der Ehre" in Budapest im Februar 2023.

(Foto: IMAGO/EST&OST)

Anfang 2023 werden Rechtsextremisten in Budapest am Rande einer Demonstration massiv angegriffen. Einige der mutmaßlichen Täter tauchen teils über Jahre unter. Jetzt stellt sich eine weitere Linksextremistin den Behörden.

Eine gesuchte Linksextremistin hat sich in Jena den Behörden gestellt. Der Frau wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Die Frau soll im Februar 2023 in Budapest gemeinsam mit anderen an gewalttätigen Angriffen auf Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein. Dort trafen sich zum "Tag der Ehre" Rechtsextremisten aus ganz Europa.

Erst im Januar hatten sich sieben untergetauchte Linksextremisten an verschiedenen Orten in Deutschland gestellt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt - wie auch die ungarischen Behörden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung.

Die Linksextremistin veröffentlichte auf einem Szeneportal zudem eine Erklärung anlässlich der Tatsache, dass sie sich den Behörden stellt. Sie wolle sich für die Unterstützung und Solidarität bedanken, heißt es darin. Diese habe es ermöglicht, "selbstbestimmt zu entscheiden", ob und wann man sich dem Verfahren stelle.

Verfassungsgericht rügte Auslieferung

Der Fall einer weiteren Beschuldigten in dem Verfahren hatte jüngst für Aufsehen gesorgt: Im Februar hatte in Budapest der Prozess gegen die in der linken Szene als Maja T. bekannte, linksextreme deutsche Person begonnen.

Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft der in Jena geborenen Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, vor, 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung der Person an Ungarn im Nachhinein für unzulässig erklärt. Das für die Entscheidung zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn unzureichend aufgeklärt, erklärte das Karlsruher Gericht. T. drohen in Ungarn im aktuell laufenden Prozess bis zu 24 Jahre Haft.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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