"Recht auf Gegenschlag"Kachelmann-Ex siegt mit Verfassungsklage

Fünf Jahre nach dem Vergewaltigungsprozess um Jörg Kachelmann beschäftigt der Fall weiter die Gerichte - und für den Moderator läuft es nicht sehr gut. Nicht nur, dass er wohl weniger Schmerzensgeld kassiert: Karlsruhe stärkt nun auch die Rechte seiner Ex-Freundin.
Jörg Kachelmann muss im Streit um ein Interview seiner Ex-Geliebten eine späte Niederlage hinnehmen. Claudia D. durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wettermoderator auch nach dessen Freispruch öffentlich bekräftigen. Ihre Aussagen aus dem Sommer 2011 seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten. Daraus ergebe sich ein "Recht auf Gegenschlag".
Gestritten wurde um Passagen aus einem Interview, das die Radiomoderatorin der Zeitschrift "Bunte" für eine Titelgeschichte gegeben hatte. "Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe", sagte Claudia D. damals. "Es war aber so!" Zwei Wochen zuvor, am 31. Mai 2011, hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann nach einem aufsehenerregenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen. Unmittelbar danach äußerten sich seine Anwälte im Fernsehen über Claudia D. Der Schweizer selbst betonte in einem "Zeit"-Interview, dass er unschuldig sei.
Nachdem Kachelmann geklagt hatte, war Claudia D. vom Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Köln untersagt worden, die Äußerungen aus dem Interview zu wiederholen. Zu Unrecht, wie nun die Karlsruher Richter urteilten. In dem Prozess habe nicht eindeutig geklärt werden können, wer die Wahrheit sage. Die Meinungsfreiheit umfasse auch "die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen", argumentierten deshalb die Richter. Das gelte insbesondere dann, wenn es zuvor einen öffentlichen Angriff auf die eigene Ehre gegeben habe. Kachelmann müsse "eine entsprechende Reaktion" daher hinnehmen. (1 BvR 2844/13)
Fall geht zurück zum OLG Köln
Die Richter rechnen Claudia D. in ihrem Beschluss vom 11. März auch den großen Druck an, unter dem sie damals gestanden habe. Da sie das Interview unmittelbar nach dem Freispruch gegeben habe, seien die Details außerdem ohnehin allgemein bekannt gewesen. Das OLG Köln muss den Fall auf dieser Grundlage nun noch einmal entscheiden. Der Streit um das Interview ist eine von vielen Auseinandersetzungen, die in der Folge des Kachelmann-Prozesses vor den Gerichten ausgetragen werden.
Erst am Donnerstag hatte das OLG Köln über eine Rekord-Entschädigung verhandelt, die Kachelmann von der "Bild"-Zeitung haben will. Vor dem OLG Frankfurt streitet Kachelmann zudem um Schadenersatz und Schmerzensgeld von Claudia D. Sein Anwalt Ralf Höcker betonte, nach der Entscheidung über die Verfassungsklage der Ex-Geliebten sei es umso wichtiger, dass in Frankfurt ein für alle Mal festgestellt werde, "dass das angebliche Opfer die Tat nur vorgetäuscht und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat". Sie sei "eine Täterin und kein Opfer."