14-Jährige erstochen Keiras Mitschüler muss neun Jahre in Haft
22.11.2018, 12:56 Uhr
Keira wurde mit 24 Stichen eines Küchenmessers getötet.
(Foto: dpa)
Die Tat löst weit über Berlin hinaus Entsetzen aus: Im März wird die 14-jährige Keira in ihrer Wohnung erstochen - von einem Mitschüler. Nun wird der 15-Jährige wegen Mordes verurteilt.
Mehr als acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf die 14-jährige Keira aus Berlin ist ein Mitschüler zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Eine Jugendkammer des Landgerichts in der Hauptstadt sprach den 15-jährigen Deutschen des Mordes schuldig. Der Jugendliche habe aus reiner Mordlust getötet. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.
Der Tod von Keira hatte bundesweit Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Die Eisschnellläuferin war am 7. März mit mehr als 20 Messerstichen in Hals, Oberkörper und Rücken getötet worden. Täter und Opfer kannten sich: Sie gingen auf dieselbe Schule. In Ermittlerkreisen hieß es, dass die beiden am Tattag zu Hausaufgaben in der Wohnung der 14-Jährigen im Stadtteil Alt-Hohenschönhausen verabredet waren. Die Mutter hatte ihre blutüberströmte Tochter dort gefunden, als sie von der Arbeit kam. Ärzte schafften es nicht mehr, das Mädchen zu retten. Karin G. hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt.
Dass Mordlust bei einem Jugendlichen angeklagt ist, sei ein sehr seltener Fall, hatte Anwalt Roland Weber schon zum Prozessauftakt betont - Mordlust bedeutet, aus Freude darüber zu töten, ein anderes Leben zu vernichten. Weber ist auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Er begleitete im Prozess die Mutter von Keira.
Gericht bleibt nur wenig unter Anklage
Die Verantwortung für ihre Tochter habe nicht mit ihrem Tod aufgehört, hatte Karin G. der bei einem Gespräch in ihrer Wohnung vor Prozessbeginn gesagt. "In meinem Leben ist nichts mehr so, wie es war. Und es gibt nichts, was es wieder gut macht. Meine Tochter bleibt tot."
Das Gericht blieb mit dem nun verkündeten Strafmaß nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine deutlich geringere Haftstrafe wegen eines "allenfalls minderschweren Fall des Totschlags" plädiert. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich.
Quelle: ntv.de, ftü/dpa