Panorama

Kitas und Schulen zuKinder ohne Betreuung, und nun?

16.03.2020, 17:21 Uhr
imageVon Solveig Bach
In vielen Bundesländern werden die Schulen in dieser Woche geschlossen. (Foto: Caroline Seidel/dpa/Archiv)

Bis zum Ende der Osterferien, also bis Mitte oder gar Ende April, sind Schulen und Kitas geschlossen. So soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Allerdings ist es für viele berufstätige Eltern gar nicht so leicht, auf die Betreuung ihrer Kinder zu verzichten.

Bis zum Ende der Osterferien, also bis Mitte oder gar Ende April, sind in allen Bundesländern Schulen und Kitas geschlossen. So soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Allerdings ist es für viele berufstätige Eltern gar nicht so leicht, auf die Betreuung ihrer Kinder zu verzichten. Viele Fragen sind noch ungelöst.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Eltern können zur Betreuung ihrer Kinder lediglich zwei bis drei Tage ihrem Arbeitsplatz ohne Lohneinbußen fernbleiben. Weil die Corona-Epidemie aber ein Sonderfall ist, muss es möglicherweise andere Regelungen geben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat an die Arbeitgeber appelliert, zumindest in der ersten Woche auf Lohnminderungen zu verzichten. Außerdem sollen sie versuchen, Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen anzubieten. Auch an die Arbeitnehmer wandte sich Heil und bat sie, wenn möglich Überstunden abzubauen oder kurzfristig Urlaub zu nehmen. Am Mittwoch wollen Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften "gemeinsame Lösungen" erarbeiten.

Welche Regelungen gibt es denn bisher für die Notbetreuung von Kindern?

Zunächst geht es darum, Notbetreuungen vor allem für Eltern anzubieten, die bei der Polizei, der Feuerwehr und im Justizvollzug, in der Krankenpflege oder beim Rettungsdienst arbeiten. In Berlin bezieht der Senat beispielsweise außerdem "betriebsnotwendiges Personal" im ÖPNV, bei der Stadtreinigung und den Energieversorgern mit ein. Hinzu kommt das unerlässliche Personal in der Kinderbetreuung. Das Vorgehen könnte sein, den Bedarf bei der Schule oder Kita direkt anzumelden und den entsprechenden Beschäftigungsnachweis vorzulegen. Die Betreuung erfolgt dann so wie für den abgeschlossenen Vertrag. Die konkreten Regelungen muss man bei der Schule oder Kita seiner Kinder erfragen.

Welche Betreuungsmodelle scheiden aus?

Man sollte auf jeden Fall auf die Betreuung durch Großeltern verzichten. Sie sind die Risikogruppe, die nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen erheblich durch das Virus gefährdet ist. Auch wenn sich Kinder in Kitagruppen- oder Klassenstärke nun bei einem Kind zu Hause treffen, ist das nicht zielführend.

Wer muss denn jetzt eigentlich wirklich zu Hause bleiben? Die jetzige Strategie lautet für die meisten Menschen: "soziale Distanz einhalten". Wer also nicht unter Quarantäne steht, weil er Kontakt mit einem positiv getesteten Patienten hatte, wird gebeten, seine sozialen Kontakte einzuschränken. Da mittlerweile Großereignisse abgesagt sind, entfallen bereits Kino- oder Konzertbesuche. Auch Sportveranstaltungen finden kaum noch statt. Aber man kann Lebensmittel oder Drogerieartikel einkaufen, etwas spazieren gehen oder in seiner engen Familie Kontakt haben. Vor allem ältere Familienmitglieder sollte man anrufen und mit Lebensmitteln und Medikamenten versorgen. Virologen empfehlen für alle anderen Kontakte einen Abstand von etwa zwei Metern, vor allem aber die Einhaltung der gängigen Hygieneregeln. Wer kann, sollte öffentliche Verkehrsmittel meiden und stattdessen mit dem Fahrrad oder Auto fahren.

Wie werden Schulkinder jetzt unterrichtet?

In vielen Schulen gibt es längst Klassenverteiler, über die Lehrkräfte nun Aufgaben erteilen. Vor allem für ältere Schülerinnen und Schüler ist das wahrscheinlich ziemlich unkompliziert möglich. Allerdings wird auch deutlich, dass es für Familien, die weniger gut digital aufgestellt sind, schwieriger ist. Hier könnte man sich gegenseitig in kleinen Lerngruppen unterstützen. Viele Grundschülerinnen und -schüler arbeiten ohnehin in Arbeitsheften und Büchern. Außerdem haben mehrere öffentlich-rechtliche Sender ihre bereits vorhandenen Bildungsangebote stärker ins Programm gehoben. Online-Nachhilfe- oder Lernanbieter stellen ihre Angebote zeitweise kostenlos zur Verfügung.

Was bedeutet das für die Lehrer?

Beamtete Lehrer haben eine Dienstpflicht. Je nach Schule wird entschieden, wer von der Schule aus arbeiten soll oder dort Betreuungsaufgaben wahrnehmen muss. Andere Lehrkräfte können ebenfalls von zu Hause aus arbeiten, beispielsweise, um ihre Schüler mit Aufgaben zu versorgen oder erledigte Arbeiten zu korrigieren.

Quelle: ntv.de

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