Wegen Kindesmissbrauchs Landgericht ordnet abermals Sicherheitsverwahrung für Ayleens Mörder an
03.03.2025, 12:31 Uhr Artikel anhören
Der Angeklagte ist bereits rechtskräftig des Mordes an Ayleen verurteilt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Wegen Änderungen am Strafrahmen muss ein Gericht erneut über die besondere schwere der Schuld des Mörders von Ayleen befinden. Zudem gibt es weitere Vorwürfe gegen den Mann. Das Gericht entscheidet: Eine vorzeitige Haftentlassung ist so gut wie ausgeschlossen.
Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. "Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.
In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Angeklagt war der Deutsche in dem Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Zudem ging es um die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten.
Beide Vorwürfe waren bereits im ersten Prozess zur Sprache gekommen, der Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt war jedoch nicht angeklagt. Für diesen Vorwurf sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten aus und für den anderen Vorwurf eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Angaben seiner Verteidiger will ihr Mandant auch das neuerliche Urteil anfechten.
Quelle: ntv.de, raf/dpa