Panorama

Bahnunglück in Bayern Lokführer verurteilt - Entschuldigung unter Tränen

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Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, urteilte die Richterin.

Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, urteilte die Richterin.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erst ignorierte er eine Zwangsbremsung, dann ein rotes Signal. Anschließend ist das Unglück nicht mehr zu verhindern. Bei der Kollision zweier Züge in Bayern stirbt ein Mann, Dutzende werden verletzt. Der Beruf sei ein Kindheitstraum gewesen, sagt der angeklagte Lokführer vor seiner Verurteilung.

Gut zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn hat ein Schöffengericht in München einen Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der 56 Jahre alte Mann hatte am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug war in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Ein junger Mann starb, Dutzende Menschen wurden verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte die Richterin des Schöffengerichts, Nesrin Reichle. Er habe sich zwar nicht an den Unfall erinnern können, sagte die Richterin. Aber: "Er hat eingeräumt, dass es ein fataler Fehler war." Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre und neun Monate Haft für den Lokführer verlangt. Der Triebfahrzeugführer habe gröbst pflichtwidrig gehandelt, sagte die Staatsanwältin. Zu seinen Gunsten wertete sie sein Geständnis und sein aufrichtiges Bedauern.

Der Mann hatte sich in seinem letzten Wort erneut unter Tränen für seine Fehler entschuldigt. Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung.

Der Job sei ein Kindheitstraum gewesen, sagte der Angeklagte. Inzwischen trägt er Post aus.

Der Job sei ein Kindheitstraum gewesen, sagte der Angeklagte. Inzwischen trägt er Post aus.

(Foto: picture alliance/dpa)

Gegenzug stand

Der Lokführer hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann am Unglückstag den Zug gefahren und sich zunächst vor dem Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweggesetzt. Nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste fuhr er demnach trotz eines roten Haltesignals los - und hebelte die darauffolgende automatische Zwangsbremsung aus. Eine schriftliche Genehmigung des Fahrdienstleiters zur Weiterfahrt nach dieser Bremsung holte er nicht ein.

Zeitgleich kam auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn aus München entgegen. Deren Lokführer erhielt Rot und leitete eine Schnellbremsung ein. Sein Zug kam nach zusätzlicher Zwangsbremsung zum Stehen. Als der junge Lokführer noch mit dem Fahrdienstleiter telefonierte, um nach den Gründen zu fragen, kam bereits die andere S-Bahn entgegen.

Der angeklagte Lokführer leitete noch eine Schnellbremsung ein, doch das reichte nicht mehr. Die Triebfahrzeuge krachten ineinander. Der Angeklagte hatte erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Damit habe sich ein Kindheitstraum erfüllt, sagte er. Seit Januar trägt er Post aus.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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