Besondere Schwere der Schuld Marcel H. muss lebenslang in Haft
31.01.2018, 14:25 UhrIm März 2017 ermordet Marcel H. den neunjährigen Jaden und einen früheren Schulfreund auf grausame Weise. Nun verurteilt das Landgericht Bochum den 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haft. Ob er jemals wieder freikommt, ist unklar.
Elf Monate nach einem Doppelmord von unfassbarer Grausamkeit ist der 20-jährige Marcel H. aus Herne zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten die spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.
Marcel H. hatte während des Prozesses in einer schriftlichen Erklärung gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Entsetzen gesorgt.
Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgerichts stufte den zur Tatzeit 19-Jährigen als Erwachsenen ein, obwohl auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus.
Staatsanwaltschaft hatte Höchststrafe gefordert
Marcel H. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft - auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Höchststrafe gefordert. Sie sprach im Plädoyer von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen."
Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt. Nur Vermutungen gibt es nach wie vor zum Motiv des Täters. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meinte der zuständige Staatsanwalt.
Der Anwalt des Angeklagten, Michael Emde, sagte der "Bild"-Zeitung nach dem Urteilsspruch, Marcel H. wolle das Urteil akzeptieren und nicht in Revision gehen. Auf Nachfrage von n-tv.de erklärte eine Gerichtssprecherin, dass Straftäter nach einer Verurteilung wie im Fall von Marcel H. im Durchschnitt 23 Jahre hinter Gittern verbleiben.
Quelle: ntv.de, jug/dpa/AFP