Panorama

Angriff auf zwei SchulmädchenMesserstecher aus Neukölln wohl psychisch krank

23.08.2023, 14:45 Uhr
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Mitarbeiter der Kriminaltechnik stehen in der Nähe der Schule in Neukölln. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Im Mai stürmt ein Mann auf den Pausenhof einer Berliner Grundschule und sticht auf zwei Mädchen ein. Stimmen hätten ihm die Tötung der Kinder befohlen, sagt der 38-Jährige. Nun bestätigt ein Gutachten das Vorliegen einer psychischen Krankheit, welche den Schuldvorwurf entkräften könnte.

Dreieinhalb Monate nach einer Messerattacke auf zwei Mädchen auf einem Berliner Grundschulhof strebt die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Einweisung des Verdächtigen in eine Psychiatrie an. Beim Landgericht der Hauptstadt sei eine entsprechende Antragsschrift in einem sogenannten Sicherungsverfahren eingereicht worden, teilte die Behörde mit. Der 38-Jährige sei einem vorläufigen psychiatrischen Expertengutachten zufolge psychisch krank.

Der Mann hatte am 3. Mai auf dem Pausenhof einer evangelischen Grundschule im Stadtteil Neukölln mit einem Küchenmesser auf zwei Schülerinnen im Alter von sieben und acht Jahren eingestochen, die dort spielten. Beide wurden lebensgefährlich verletzt und mussten notoperiert werden. Der Verdächtige wurde in der Nähe des Schulgeländes festgenommen und räumte die Tat ein.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft berichtete der Mann bereits bei seiner Festnahme, Stimmen hätten ihm die Tötung der beiden Mädchen befohlen. Er wurde anschließend bereits vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Es gebe Hinweise auf eine mögliche, durch Drogenkonsum hervorgerufene psychische Erkrankung des Verdächtigen, erklärten die Ermittlungsbehörden damals.

Diese erste Diagnose werde durch ein vorliegendes vorläufiges psychiatrisches Gutachten bestätigt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Demnach habe sich der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand befunden und dürfte schuldunfähig sein.

Eine Verurteilung in einem normalen Strafprozess sei daher "nicht zu erwarten". Aus diesem Grund sei ein Sicherungsverfahren beantragt worden. Über den entsprechenden Antrag und die Eröffnung des Verfahrens wird das Berliner Landgericht beraten. Einen Termin dafür gab es noch nicht.

Quelle: ntv.de, lno/AFP

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