Attentat erschütterte Polen Mörder von Danziger Bürgermeister bekommt lebenslang
16.03.2023, 13:21 Uhr
Am Tag nach der Messerattacke erlag der Bürgermeister Pawel Adamowicz seinen schweren Verletzungen.
(Foto: picture alliance / NurPhoto)
Im Januar 2019 tötet Stefan W. den Danziger Bürgermeister Pawel Adamowicz mit vier Messerstichen. Ein polnisches Gericht verurteilt ihn nun zu lebenslanger Haft. Lange hatte es Unstimmigkeiten über den Geisteszustand des Angeklagten gegeben.
Mehr als vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf den Danziger Oberbürgermeister Pawel Adamowicz hat ein polnisches Gericht den Angreifer zu lebenslanger Haft verurteilt. Stefan W. habe ein Verbrechen begangen, das in der polnischen Geschichte ohne Beispiel sei, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Strafe sei der drastischen Tat angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Attentat auf den Danziger Oberbürgermeister am 13. Januar 2019 hatte ganz Polen erschüttert. Der Messerstecher attackierte Adamowicz während einer Benefizveranstaltung, am darauffolgenden Tag erlag der Politiker seinen Verletzungen. Stefan W. habe die Tat genau geplant, sagte die Vorsitzende Richterin. Viermal habe er Adamowicz mit einem langen Messer in den Brustkorb und den Bauch gestochen. Der Angreifer war direkt nach der Tat noch auf der Bühne von Sicherheitskräften überwältigt und festgenommen worden.
Gericht holte drei psychiatrische Gutachten ein
Während des Angriffs soll er gerufen haben, dass er unschuldig im Gefängnis gesessen habe. Die Urteilsverkündung nahm Stefan W. nun mit einem Grinsen auf. Politiker der liberalkonservativen Oppositionspartei Bürgerplattform (PO), der Adamowicz angehörte, hatten immer wieder die lange Verfahrensdauer kritisiert und ein rasches Urteil gefordert.
Der Prozess hatte sich so lange hingezogen, weil insgesamt drei psychiatrische Gutachten zum Geisteszustand des Angeklagten eingeholt wurden. Zwei von drei Gutachtern kamen zu dem Schluss, dass der Beschuldigte zwar an einer Persönlichkeitsstörung leide, aber nicht krank sei. Ein weiterer Gutachter hielt ihn für unzurechnungsfähig. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Stefan W. zwar im Gefängnis therapeutisch betreut werden müsse, aber keine medikamentöse Behandlung benötige.
Quelle: ntv.de, lar/dpa