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Killer im Auftrag des Ehemanns Mord an Stewardess nach 17 Jahren gesühnt

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Nach der Tat blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg. Im Spätsommer vergangenen Jahres wurde der Verurteilte schließlich in Hessen festgenommen.

Nach der Tat blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg. Im Spätsommer vergangenen Jahres wurde der Verurteilte schließlich in Hessen festgenommen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Stewardess wird vor 17 Jahren tot von ihrem minderjährigen Sohn aufgefunden. Durch eine erneute Auswertung von DNA-Spuren und weiteren Zeugenaussagen kommen die Ermittler dem Mörder auf die Schliche. Er handelte im Auftrag des Ehemanns. Nun spricht das Gericht ein Urteil.

17 Jahre nach dem Mord an einer Stewardess in Velbert bei Essen muss ein Auftragskiller die Tat nun mit lebenslanger Haft büßen. Das Landgericht Wuppertal folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte in dem aufsehenerregenden Cold-Case-Mordprozess argumentiert, der 58 Jahre alte Bekannte des Ehemanns des Opfers habe aus Heimtücke und Habgier gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die 47-jährige Stewardess im Februar 2007 in ihrer Wohnung in Velbert erst mit einem Gegenstand mehrmals auf den Kopf geschlagen zu haben. Dann soll er eine Plastiktüte über ihren Kopf gezogen und mit einem Gürtel festgebunden haben. Weitere siebenmal soll er die Frau gegen den Kopf geschlagen haben, was schließlich zu ihrem Tod geführt haben soll. Die Anklage warf ihm Mord aus Habgier zum Erhalt eines Auftragslohns und auch aus Heimtücke vor, weil die Frau mit dem Angriff nicht gerechnet haben soll. Das Gericht folgte den Ausführungen.

Der Verurteilte bestreitet die Tat. Sein Verteidiger hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Der Auftragskiller war erst im vergangenen Jahr nach erneuter Auswertung von DNA-Spuren verhaftet worden. An der Leiche der 47-Jährigen waren sechs DNA-Treffer des Mannes entdeckt worden, etwa am Rücken sowie am rechten und am linken Arm des Opfers, wie eine Sachverständige des Landeskriminalamts NRW in dem Prozess ausgesagt hatte.

Neuer DNA-Analysemethoden überführen Täter

Das Landgericht kam in dem Verfahren zu der Überzeugung, dass der Verurteilte die Flugbegleiterin 2007 im Auftrag ihres Ehemanns umgebracht hatte, der nicht verkraften konnte, dass seine Frau sich von ihm getrennt hatte. Drei Tage nach dem Mord hatte sich der Ehemann im hessischen Bensheim erschossen. Der damals minderjährige Sohn hatte die Leiche seiner Mutter entdeckt, als er aus der Schule kam. Viele Zeugen hatten ein negatives Charakterbild eines dominanten Vaters gezeichnet, der seinen Sohn "wie einen Hund gehalten" habe. Seine Frau sei nach der Trennung aufgeblüht.

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Bei dem Verurteilten handelt sich um einen vorbestraften Gewalttäter aus dem hessischen Wetteraukreis. Wegen einer Serie von elf Überfällen auf Tankstellen hatte er eine Strafe von acht Jahren Haft verbüßt. Im Tatzeitraum 2007 soll er sich in massiven finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Seine DNA-Spuren an der Leiche hatte er damit erklärt, dass er die Frau damals am Boden liegend entdeckt und nach ihrem Puls gefühlt habe.

Der Fall um die 2007 getötete Claudia K. war lange ungeklärt geblieben. Der Mordfall wurde als "Cold Case" von Ermittlern neu aufgerollt, dank neuer DNA-Analysemethoden konnten sichergestellte Hautschuppen an der Leiche dem Angeklagten zugerechnet werden. Zudem hatten sich Zeugen gemeldet.

Quelle: ntv.de, gut/dpa/AFP

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