Ex-Freundin getötet Mordprozess gegen 18-Jährigen aus St. Leon-Rot beginnt
16.07.2024, 10:27 Uhr Artikel anhören
Im baden-württembergischen St. Leon-Rot löste im Januar ein tödlicher Messerangriff auf eine Schülerin Entsetzen aus.
(Foto: dpa)
In Baden-Württemberg ersticht ein 18-Jähriger seine Ex-Freundin in der Schule. Es ist nicht sein erster Angriff auf die Abiturientin. Bei seinem anschließenden Fluchtversuch verursacht er zudem einen Unfall. Jetzt muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten.
Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot muss sich ein 18-Jähriger vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, hat am Vormittag begonnen, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte. Der junge Mann soll laut Anklage am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die junge Frau starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.
Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft die Staatsanwaltschaft dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto in Richtung Norddeutschland geflohen. Dort stieß er - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammen.
Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll zudem zwei Polizisten angegriffen haben. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, inklusive Anklageverlesung und Urteilsverkündung, wie das Gericht bereits im Vorfeld mitgeteilt hatte.
Grund dafür sei, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Für das Verfahren hat das Gericht acht Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 15. August gerechnet.
Quelle: ntv.de, lar/dpa