Panorama

Sohn mit Schlafsack erdrosseltMutter muss achteinhalb Jahre in Haft

28.02.2017, 15:25 Uhr
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Die Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. (Foto: dpa)

Zunächst sieht es wie ein Unfall aus, bei dem der zweijährige Juri in seinem Bett erstickt ist. Doch dann finden die Gerichtsmediziner Spuren, die für etwas anderes sprechen. Nun wird Juris Mutter verurteilt.

Wegen Totschlags ist die Mutter des kleinen Juri aus Schleswig-Holstein zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Die 34-Jährige aus Eutin habe im April 2016 ihren zwei Jahre alten Sohn mit seinem Schlafsack erdrosselt - das habe die Beweisaufnahme zweifelsfrei ergeben, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Lübeck bei der Urteilsverkündung.

Für einen Unfall gebe es ebenso wenig Anhaltspunkte wie für einen anderen Täter. Die Angeklagte, die die Tat bis zum Schluss bestritten hatte, verfolgte das Urteil ohne erkennbare Regung. Mit dem Urteil gingen die Richter über die Anträge von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hinaus, die sechs beziehungsweise acht Jahre Haft gefordert hatten.

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft, dass die Frau die Beziehung zu ihrem damaligen Freund retten wollte. Da sie mit der Situation überfordert gewesen sei, habe sie Juri als ihren "größten Stressfaktor" beseitigt, sagte Staatsanwalt Nils-Broder Greve. Bach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sie den Stoff des Schlafsacks am Halsausschnitt so lange zusammengedreht, bis das Kind erstickte.

Die Angeklagte hatte den Tod des Jungen vor Gericht als Unfall dargestellt. Sie habe am Abend des 13. April 2016 noch ein wenig mit Juri herumgetobt, weil er nicht schlafen wollte, sagte sie im Prozess. Dann habe sie ihm seinen Schlafsack angezogen und ihn in sein Bettchen gelegt. "Als ich das Zimmer verließ, war noch alles in Ordnung und am nächsten Morgen war er tot", sagte die Mutter aus. In ihrem Schlusswort vor rund zwei Wochen nannte sie Juri ihren kleinen Engel, der nicht mehr bei ihr sei.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet die Angeklagte unter einer sogenannten emotionalen Teilleistungsstörung und befindet sich teilweise auf dem Stand einer Zwölfjährigen. Die Sachverständige hatte sich für eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik ausgesprochen, da die Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehe. Der Angeklagten waren bereits früher zwei Kinder vom Jugendamt weggenommen worden.

Quelle: sba/dpa

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