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Chaos vor Schulen NRW ermöglicht Straßensperren gegen Elterntaxis

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Vor Schulen kommt es immer wieder zu chaotischen Verhältnissen am frühen Morgen.

Vor Schulen kommt es immer wieder zu chaotischen Verhältnissen am frühen Morgen.

(Foto: IMAGO/Funke Foto Services)

In Nordrhein-Westfalen können Kommunen ab sofort Straßen in der Nähe von Schulen für Fahrzeuge sperren. Damit sollen gefährliche Situationen durch starken Durchgangsverkehr und insbesondere Elterntaxis verhindert werden.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern. NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums.

Der Erlass des Landesministeriums vom 26. Januar 2024 biete eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen, erläuterte der Ministeriumssprecher. Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.

Das Landesministerium erläutert, dass sogenannte Schulstraßen durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden könnten. Aber auch mit mobilen Sperrelementen wie einer Schranke könnten Schulstraßen eingerichtet werden. Von den Sperrungen betroffen sein können nur lokale Straßen, keine Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit viel Durchgangsverkehr. Es dürfen immer nur zeitweise Sperren verhängt werden, so der Erlass.

Kritische Situationen vor Schulen

"Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr", sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer der "Rheinischen Post". "Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden."

Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen. Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende Sicherheitszonen eingerichtet würden.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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