Nackte Brüste gezeigt Frau verklagt Berlin für Rauswurf vom Spielplatz
15.09.2022, 10:38 Uhr
Die Klägerin fordert mindestens 10.000 Euro Schadenersatz vom Land Berlin.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eine Frau hält sich oberkörperfrei auf einem Wasserspielplatz auf. Als die 38-Jährige von Sicherheitskräften dazu aufgefordert wird, ihre Brust zu bedecken, weigert sie sich und muss schließlich das Gelände verlassen. Nun fordert sie Schadenersatz.
Das Landgericht Berlin prüft die Klage einer Frau, die wegen ihrer entblößten Brüste einen Berliner Wasserspielplatz verlassen musste. Die 38-Jährige verlangt wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin als Entschädigung, wie die zuständige Richterin Sybille Schmidt-Schondorf in der mündlichen Verhandlung sagte.
Die Klägerin sieht sich durch das Handeln des Sicherheitsdienstes und der Polizei ihr gegenüber in ihren Rechten verletzt - ebenso wie durch das Handeln der Behörden, die anschließend mit dem Fall befasst waren. Sie beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG). Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen.
Die Klägerin hatte sich im Juni 2021 mit freiem Oberkörper auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgehalten. Daraufhin war sie zunächst von Sicherheitskräften, dann von der Polizei aufgefordert worden, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber männlichen Besuchern mit nacktem Oberkörper, argumentierte ihre Anwältin Leonie Thum. "Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung."
Besucher fühlten sich gestört
Richterin Schmidt-Schondorf will noch im Laufe des Tages eine Entscheidung treffen. Allerdings ließ sie offen, ob dies bereits ein Urteil sein wird. Denkbar ist auch, dass sie noch weitere Angaben oder die Vernehmung von Zeugen für erforderlich hält. So hatte der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme, zur Überraschung der Prozessbeteiligten vorgetragen, dass es zum Zeitpunkt des Vorfalls für den Wasserspielplatz keine Nutzungsordnung gegeben habe. Diese sei erst wenig später eingeführt und dann in diesem Jahr weiterentwickelt worden.
Zudem sei der Sicherheitsdienst ursprünglich vom Bezirk nur eingesetzt worden, um die damals geltenden Corona-Maßnahmen durchzusetzen. Weil sich andere Besucher durch das Verhalten der Klägerin gestört gefühlt hätten, sei die Frau von den Sicherheitsleuten angesprochen worden. "Wäre das nicht passiert, wäre es nicht zu diesem bedauerlichen Vorfall gekommen", erklärte Duhme.
Quelle: ntv.de, can/dpa