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Tod von Mutter und Kind Polen prüft Mordverdacht auf Ostsee-Fähre

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Mutter und Kind waren in Gdynia an Bord gegangen.

Mutter und Kind waren in Gdynia an Bord gegangen.

(Foto: IMAGO/NurPhoto)

Eine 36-Jährige und ihr siebenjähriger Sohn sterben in der Ostsee. Nachdem zunächst alles nach einem Unglücksfall aussieht, sind die Behörden sicher, dass es keines war. Nach Schweden nimmt auch Polen Mordermittlungen auf.

Nach dem Tod eines Kindes und seiner Mutter, die auf einer Ostseefähre über Bord gegangen waren, geht die polnische Staatsanwaltschaft von einem Mordfall aus. Ermittelt werde wegen des "Mordes an einem Kind und des Selbstmordes der Mutter", sagte eine Sprecherin der Bezirksstaatsanwaltschaft Danzig. Weitere Details nannte sie nicht.

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Am Freitag hatte bereits die schwedische Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie Vorermittlungen zum Tatbestand Mord eingeleitet habe, aber nicht nach einem Verdächtigen suche. Der siebenjährige Junge und seine 1985 geborene Mutter waren polnische Staatsbürger. Sie waren am Donnerstag etwa auf halbem Weg zwischen dem polnischen Gdynia und dem südschwedischen Karlskrona in der Ostsee über Bord gegangen.

In einer groß angelegten Rettungsaktion wurden beide nach etwa einer Stunde im Wasser gefunden und per Hubschrauber ins Krankenhaus nach Karlskrona gebracht, wo sie später starben. "Sowohl der Junge als auch die Frau leben nicht mehr", sagte der Sprecher der Polizeidirektion, Inspektor Mariusz Ciarka, am Freitag dem Sender TVN24. In den frühen Morgenstunden habe man von schwedischer Seite die Information erhalten, dass man der Familie diese schreckliche Nachricht überbringen müsse. Als man die beiden aus dem Wasser gerettet habe, hätten sie noch Lebenszeichen gezeigt.

Wie es genau zu dem Vorfall auf der Fähre "Stena Spirit" kam, darüber gab es unterschiedliche Angaben. Zunächst hatte es geheißen, das Kind sei ins Wasser gefallen und die Mutter hinterhergesprungen. Später sagte allerdings eine Sprecherin der Reederei Stena Line dem Webportal der polnischen Boulevardzeitung "Fakt", man habe Videoüberwachungsmaterial gesichert, das diese Version nicht bestätige.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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