Panorama

"Ich habe das nicht gewollt"Prozess um Jan G. fordert Justiz heraus

17.10.2017, 13:53 Uhr
imageVon Sebastian Huld, Frankfurt (Oder)
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Jan G. vor Gericht in Frankfurt (Oder). (Foto: dpa)

Er soll seine Großmutter erstochen, zwei Polizisten überfahren haben: Zum Prozessauftakt bekundet der mutmaßliche Dreifach-Mörder Jan G. erschüttert sein Bedauern. Im Gericht stellt sich die Frage, warum er überhaupt frei herumlief.

Das Klappern der Fußfesseln hallt durch den Gerichtssaal, als sich Jan G. auf den Platz seines Verteidigers setzt. Mit einem Mikrofon vor dem blassen jugendlichen Gesicht sagt er: "Ich kann mich nicht entschuldigen, für das was ich gemacht habe." Mit stockender Stimme führt der mutmaßliche Dreifachmörder aus: "Ich kann sagen, dass es mir leid tut." Es folgt eine eher wirre Ansprache, aus der hervorgeht, dass Jan G. zumindest den Tod der Polizisten Torsten K. und Torsten L. bedauert. Zu seiner misshandelten toten Großmutter verliert der 25-Jährige zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) kein Wort.

Im Landgericht an der Müllrose Allee wird Richterin Claudia Cottäus die Geschehnisse jenes Tages aufarbeiten, der mit dem Tod einer 79-Jährigen im Ort Müllrose begann. Bis Anfang des kommenden Jahres sollen 85 Zeugen vernommen werden. Es geht um die Frage, ob G. tatsächlich, wie von der Staatsanwaltschaft dargelegt, drei Menschen absichtlich getötet hat. Damit müsste er wegen Mordes verurteilt werden. Aber es geht auch um die Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeit eines Menschen, vor dem seine überforderte Mutter die Behörden seit vielen Jahren gewarnt haben will.

G. ist eher schmächtig, der flaumartige Bart unterstreicht seine jungenhaftes Aussehen. Während dieses ersten Verhandlungstages starrt er meist ins Leere, kaut auf seinen Wangen und fühlt sich sichtlich unwohl. Ihm gegenüber sitzt zwischen den Anwälten der drei Nebenklägerinnen die Witwe des toten Polizisten Torsten P. Auch Leila G., die Mutter des Angeklagten, tritt als Nebenklägerin auf. Sie ist nicht persönlich erschienen. Ihr Anwalt Peter-Michael Diestel sagt über seine Mandantin: "Sie ist in einer furchtbaren Situation." Am 28. Februar habe sie ihre Mutter und ihren Sohn verloren.

Drei Morde, um der Haft zu entgehen

Laut Staatsanwalt Jörg Tegge rastet Jan G. an jenem Dienstagmorgen aus, weil die Badewanne zugestellt ist. Er schlägt seine Großmutter Marianne G., die an diesem Tag Geburtstag hat, und schüttet ihr Honig über den Kopf. Als kurze Zeit später eine Gratulantin anruft, fürchtet ihr auf Bewährung frei laufender Enkel, sie könne von den Schlägen berichten. Der Anklage zufolge schlägt und tritt G. auf seine Oma ein, auch noch als diese längst mit gebrochenem Gesicht am Badezimmerboden liegt. Damit sie auch diese Misshandlung nicht zur Anzeige bringt, beschließt er, sie zu töten und holt ein Messer mit 25 Zentimeter langer Klinge aus der Küche.

Nur wenige Stunden später fällt G. der Anklage zufolge einer Polizeistrafe im Ort Beeskow auf. Sie verfolgt den Mann, der ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss durch Brandenburg rast, in einem braunen Honda Jazz. Die Polizei wird in den folgenden Minuten mehrfach Zeuge, wie Jan G. Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Er fährt viel zu schnell und das teilweise gegen die Fahrtrichtung. Er überholt an den unmöglichsten Stellen und verhält sich dabei extrem aggressiv. Mehrere Autos werden beschädigt. Eine Mutter mit ihrem Kind im Auto kann nur in letzter Sekunde ausweichen.

An einem Ortsausgang legen die Polizisten Torsten P. und Torsten K. einen sogenannten Stop-Stick aus, der den Honda aufhalten soll. Die erfahrenen Beamten mittleren Alters stellen sich wartend neben ihr auf dem Radweg geparktes Einsatzfahrzeug, als G. mit mehr als 140 Stundenkilometern heranrast. Zehn Monate später beschreibt Staatsanwalt Tegge die Situation wie folgt: "Er entschloss sich, auf die Polizisten zuzufahren, einen Unfall zu verursachen und die Polizisten zu töten." Die Wucht des Aufpralls ist derart heftig, dass einem Beamten Kopf und Bein abgetrennt werden. Beide sind sofort tot.

"Was passiert ist, stimmt nicht mit dem überein, was in meinem Kopf ist", sagte G. mit brüchiger Stimme. "Ich habe das nicht gewollt, ich habe permanent gehupt." Was genau er nicht gewollt habe, sagt Jan G. nicht. Sein Anwalt schränkt ein, dass G. sich schon bei der Polizei eingelassen habe. Ob er sich im weiteren Verfahren noch einmal äußert, lässt der Anwalt offen.

Eine Bewährungsstrafe mit Fragezeichen

Dass G. den Tod der drei Menschen verursacht hat, ist unstrittig. Ob er absichtlich handelte und ob er zu einem absichtlichen Handeln überhaupt in der Lage war, wird die Prozessbeteiligten noch bis Mitte Januar beschäftigen. G. ist derzeit in einer geschlossen Psychiatrie untergebracht. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für vermindert schuldfähig.

Ein psychiatrischer Gutachter verfolgt den Prozess. Die Verteidigung könnte eigene Gutachter aufbringen. Noch im November vergangenen Jahres war bei Jan G. eine Schizophrenie attestiert worden. In einem Verfahren wegen wiederholter Bedrohung, zweifacher Körperverletzung, versuchtem Raub und anderer Straftaten war er deshalb schuldunfähig gesprochen worden. Er blieb auf freiem Fuß. Die Bewährungsstrafe kam mit der Auflage, sich psychiatrisch behandeln zu lassen und Medikamente zu nehmen.

Eine Fehleinschätzung, sagt der Anwalt von G.s Mutter Leila. Die Behörden hätten deren permanente, langjährige Warnungen vor dem eigenen Sohn nicht ernst genommen, klagt Peter-Michael Diestel. "Die Vorzeichen waren zu 200 Prozent gegeben", sagt er. In einem vor dem Prozessauftakt ausgestrahlten Fernsehbeitrag stapelt Diestel die Leitzordner voller Unterlagen auf, die den Briefverkehr von Leila G. mit den Behörden zeigen sollen. Diestel sagt nach Prozessbeginn: "Diejenigen, die sich geirrt haben, werden hoffentlich ein Gewissen haben und eine lange Zeit nicht schlafen können."

Diestel fordert, dass Behörden in Fällen wie dem wiederholt auffällig gewordenen Jan G. "viel rigoroser handeln müssen". Die Staatsanwaltschaft holt das jetzt nach. Sie fordert, G. per Sicherungsverwahrung auch nach Ablauf einer etwaigen Haftstrafe wegzusperren. Vom Angeklagten gehe eine "erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus". Für zwei Polizisten, die je drei Kinder zurücklassen, und für Marianne G. kommt diese Einsicht zu spät.

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