Panorama

Bombenanschlag ohne VerurteilungRevision gegen Wehrhahn-Urteil eingelegt

07.08.2018, 14:46 Uhr
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Der Anschlag wurde am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verübt. (Foto: dpa)

Zehn Sprachschüler werden bei einem Bombenanschlag verletzt, ein Baby stirbt im Mutterleib. Der Schuldige? Bislang niemand - der Angeklagte wird nach 18 Jahren aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das will die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen.

Der Rechtsstreit über den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Revision gegen das vor einer Woche verkündete Urteil eingelegt, bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Das Landgericht hatte in dem Indizienprozess im Zweifel für den Angeklagten entschieden und Ralf S. wegen einer "dürftigen Beweislage" freigesprochen. Damit bleibt das Attentat bis auf Weiteres ungesühnt.

Am 27. Juli 2000 hatte die Detonation einer mit TNT gefüllten Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn zehn ausländische Sprachschüler teils lebensgefährlich verletzt. Durch die Metallsplitter starb ein ungeborenes Baby im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen sind Juden.

Das Landgericht hat laut der Sprecherin nun etwa zwei Monate Zeit, das Urteil zu schreiben. Anschließend habe die Staatsanwaltschaft einen Monat, um zu begründen, welche Rechtsfehler aus ihrer Sicht eine Revision erfordern. Aus Sicht der Anklage hatten belastende Zeugenaussagen und Indizien Ralf S. als Täter überführt. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte daher lebenslange Haft gefordert.

Quelle: ftü/dpa

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