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Mord statt Totschlag Revisionsprozess bringt Brandenburger Vater länger in Haft

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Durch die Revision des Falles muss der schuldige Vater in jedem Fall länger in Haft als im früheren Urteil entschieden.

Durch die Revision des Falles muss der schuldige Vater in jedem Fall länger in Haft als im früheren Urteil entschieden.

(Foto: picture alliance/dpa)

14 Jahre muss ein Brandenburger für die Tötung seines Kindes bereits verbüßen. Das reicht der Mutter jedoch nicht. Sie will ihren ehemaligen Partner wegen Mordes verurteilt sehen. In einem Revisionsprozess folgen ihr nun die Richter.

Weil er seine fünfjährige Tochter mit einem USB-Kabel erdrosselte, hat das Landgericht im brandenburgischen Cottbus einen 51-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann wurde in einem Revisionsprozess des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Tat hatte sich am 18. April 2021 in Doberlug-Kirchhain ereignet.

Der Vater wurde dafür bereits im Dezember darauf in Cottbus zu 14 Jahren Haft verurteilt - allerdings wegen Totschlags. Die damals verhandelnde Strafkammer hatte keine Mordmerkmale feststellen können. Die Mutter, die als Nebenklägerin schon im ersten Prozess eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte, legte daraufhin Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof ein. Dieser beanstandete, dass die Ablehnung der Mordmerkmale nicht tragfähig begründet sei, und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.

Eine andere Schwurgerichtskammer des Cottbuser Landgerichts musste sich deshalb erneut mit dem Fall befassen. Diese stellte nun Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale fest. Dem Sprecher zufolge wertete die Kammer das Motiv des Manns als niedrigen Beweggrund. Er hatte das Kind demnach getötet, um die Mutter für die Trennung von ihm zu bestrafen.

Auf Ertränken folgt Erdrosseln

Der Mann hatte das Kind zunächst in der Badewanne ertränken wollen. Als das kleine Mädchen dann noch Lebensfunktionen zeigte, erdrosselte er es mit einem Kabel und versuchte, sich danach selbst umzubringen, berichtet der "Tagesspiegel". Die Mutter, die schon längere Zeit getrennt von ihrem Ehemann lebte, hatte ihr Kind tot im Kinderzimmer des Einfamilienhauses gefunden, wo das Mädchen jeden zweiten Sonntag bei seinem Vater verbrachte.

Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Revisionsprozess ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes, die Verteidigung erneut wegen Totschlags. Der Mann muss mindestens 15 Jahre in Haft bleiben, frühestens dann könnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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