500 Euro Bußgeld bei VerstoßRheinland-Pfalz macht mit Impfpflicht ernst

Die Impfpflicht für Mediziner und Pfleger ist beschlossen. Doch wie die Umsetzung aussehen soll, ist vielerorts noch ungeklärt. Rheinland-Pfalz legt nun einen konkreten Plan vor. Funktionieren soll das Ganze mithilfe eines Onlineportals - und scharfen Sanktionen.
Rheinland-Pfalz hat für die vom Bund beschlossene Impfpflicht im Pflege- und medizinischen Bereich einen Umsetzungsplan vorgelegt. "Wir werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz umsetzen, und zwar fristgerecht", sagte Sozialminister Alexander Schweizer von der SPD in Mainz. Ab dem 15. März drohen ungeimpften Mitarbeitenden von Altenheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen ein Bußgeld von 500 Euro sowie Betretungs- und Beschäftigungsverbote.
"Wir werden keine Akzeptanz für Maßnahmen im Herbst haben, wenn wir nicht vorher bei den Ungeimpften gesagt haben: 'Ihr müsst jetzt einen Beitrag leisten", sagte Landesgesundheitsminister Clemens Hoch von der SPD. Die meisten Corona-Regeln träfen Menschen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft seien oder wie etwa Kinder keine große Gefahr für das Gesundheitssystem darstellten.
Zunächst schaltet die Landesregierung ein Onlineportal frei, über das Einrichtungen nicht gegen das Coronavirus immunisierte Mitarbeiter melden können. Diesen wird dann eine zweiwöchige Anhörungszeit gewährt, in der sie etwa medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, vorbringen können. Werden keine oder unzureichende Gründe nachgewiesen, müssen die Betroffenen 500 Euro Bußgeld zahlen.
Kein "zahnloser Tiger"
Ihren Arbeitsplatz dürfen sie dann nicht mehr betreten, was "wahrscheinlich unmittelbar" zum Wegfall des Lohnanspruchs führt, wie Hoch sagte. Wer erst nach dem 15. März eine neue Stelle im Pflege- oder medizinischen Bereich antritt, muss in jedem Fall geimpft sein. Die Impfpflicht dürfe kein "zahnloser Tiger" sein, mahnte Hoch.
Die Pflicht gilt für alle, die regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum in den Einrichtungen arbeiten. Darunter fallen etwa auch Friseure, die Pflegebedürftigen die Haare schneiden, oder renovierende Handwerker. Von der Impfpflicht ausgenommen sind jedoch etwa Paketboten, welche die Einrichtungen nur kurz betreten und wieder verlassen.