Ortstermin im Kuhglocken-Streit Richter erwägen eine Nacht auf der Wiese
13.02.2019, 16:48 Uhr
Zu laut oder nicht zu laut? Der Holzkirchener "Kuhglocken-Streit" beschäftigt jetzt die zweite Instanz.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Justiz ist immer gehalten, sich in Streitsachen einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Im Kuhglocken-Streit heißt das: Die Richter müssten eine Nacht auf der Wiese zubringen. Der Ohrenschein könnte klären: Ist das Gebimmel nun eine Ruhestörung oder nicht?
Im "Holzkirchener Kuhglocken-Streit" ringen eine beklagte Bäuerin, das Nachbarsehepaar und Vertreter der Gemeinde vor dem Oberlandesgericht München (OLG) um eine Lösung. Im Kern geht es bei dem Dauerkonflikt um die Fragen: Reicht eine Kuhglocke für mehrere Kühe? Oder sollten besser gar keine Tiere mehr auf der Weide grasen, weil es sonst zu laut ist?
Notfalls müsse man über einen Ortstermin nachdenken, um die Sache selbst in "Augen- und Ohrenschein" zu nehmen, sagte der Vorsitzende Richter. Da es besonders um die Nachtruhe gehe, sei es möglicherweise notwendig, dort eine Nacht zu verbringen. Allerdings kommen die Kühe erst im Frühjahr wieder auf die Weide - momentan liegt dort Schnee.
Ein Ehepaar fühlt sich seit Jahren von den Glocken der Kühe auf der nachbarlichen Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Es geht auch um lästige Fliegen, die um die Kühe schwirren, und um ein nach Auffassung des Paares überzogenes Ausbringen von Gülle. Nachdem erst der Ehemann und dann die Frau in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert waren, zog nun zunächst der Mann in zweiter Instanz vor das OLG.
Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten ergeben, dass das Gebimmel mehr als 70 Dezibel laut sei, sagte Klagevertreter Peter Hartherz vor Gericht. Er hat angekündigt, dass er den Rechtsweg weiter ausschöpfen wolle, sofern es keine Einigung gibt - möglicherweise bis zum Bundesgerichtshof. Die beste Lösung wäre für seinen Mandanten, wenn auf der Wiese keine Kühe mehr grasen würden. Dafür würden die Kläger hinnehmen, dass öfter Gülle ausgebracht werde.
Quelle: ntv.de, mau/dpa