Prozess um Würmsee-Mord Sagt der Angeklagte, wo die Leiche ist?
11.09.2023, 08:28 Uhr Artikel anhören
Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Angeklagten einen gefährlichen Wiederholungstäter.
(Foto: dpa)
Eine 56-Jährige lebt mit Hund und Katze in einer Wohnlaube am Würmsee. Im September 2022 verschwindet sie spurlos, auch ihre Leiche wird nicht gefunden. Doch der mutmaßliche Mörder steht vor Gericht, heute soll das Urteil fallen. Wird er zuvor sein Schweigen brechen?
Im Mordprozess um eine am Würmsee verschwundene Frau wird heute am Langericht Hannover das Urteil erwartet. Zunächst soll um 14.30 Uhr der Verteidiger des 55-Jährigen sein Plädoyer halten. Auch wird das letzte Wort des Angeklagten erwartet. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes für den Mann aus Warburg in Ostwestfalen gefordert.
Dem Mann wird vorgeworfen, im September 2022 eine 56-Jährige in ihrer abgelegenen Laube am Würmsee in Burgwedel überfallen und erstochen zu haben. Dabei soll er sich nachts Zugang zu dem Grundstück verschafft und die Frau in ihrem Bett attackiert haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beziehungsweise aus Mordlust getan haben. Die Leiche der Frau wurde bisher nicht gefunden.
Der Angeklagte schwieg in dem Anfang Mai gestarteten Prozess zu den Vorwürfen. Allerdings wurden zahlreiche Blutspuren des Opfers sowie DNA-Spuren des 55-Jährigen am Tatort gefunden. Neben dem Bett der Getöteten lag eine Sturmhaube, an der DNA des mutmaßlichen Mörders sichergestellt werden konnte. Die Frau hatte allein mit Hund und Katze in dem kleinen Holzhaus gewohnt.
Gewalt gegen unbekannte Frauen
Die Staatsanwaltschaft beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Nur wenige Tage vor dem mutmaßlichen Mord soll der verheiratete Mann in Warburg eine 79 Jahre alte Spaziergängerin überfallen, verletzt und ausgeraubt haben. Die Seniorin leidet noch heute seelisch und körperlich unter den Folgen des brutalen Angriffs auf einem Waldweg, wie sie als Zeugin vor Gericht beschrieb. Diese Tat sei fast identisch mit der versuchten Tötung einer Frau, für die der 55-Jährige im Jahr 2002 vom Landgericht Kassel zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, sagte die Staatsanwältin.
Laut Anklage geht es dem einschlägig vorbestraften 55-Jährigen um die Ausübung von Gewalt und Macht gegenüber arglosen, ihm unbekannten Frauen. Der Angeklagte beobachte seit mehr als 20 Jahren Frauen in alltäglichen Lebenssituationen. Er werde erregt von Überfall-, Betäubungs- und Gewaltfantasien, so die Staatsanwältin. Ursprünglich hatte das Urteil schon Mitte August gesprochen werden sollen, dieser Termin musste aber wegen der Erkrankung einer Richterin verschoben werden.
Quelle: ntv.de, sba/dpa