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Beschuldigte wollte untertauchen Anklage wegen Mordes an Doppelgängerin erhoben

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Blumen, Kerzen und ein Bild liegen an einem Baum in Ingolstadt, in dessen Nähe die Leiche des Opfers in einem Pkw entdeckt wurde.

Blumen, Kerzen und ein Bild liegen an einem Baum in Ingolstadt, in dessen Nähe die Leiche des Opfers in einem Pkw entdeckt wurde.

(Foto: dpa)

In Ingolstadt soll eine Frau eine 23-Jährige getötet haben, die ihr zum Verwechseln ähnlich sieht. So will sie ihren Tod vortäuschen und untertauchen. Doch bei der Obduktion der Leiche kommen Zweifel an der Identität auf. Nun wird Anklage erhoben.

Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen einen Mann und eine Frau erhoben. Den beiden Beschuldigten werde vorgeworfen, ihr 23 Jahre altes Opfer mit zahlreichen Messerstichen umgebracht zu haben, um den Tod der Angeklagten vorzutäuschen, damit diese ein neues Leben beginnen kann, teilte die Behörde mit.

Die Tote sah der Beschuldigten zum Verwechseln ähnlich. Hintergrund für den Entschluss unterzutauchen, seien Familienstreits wegen eines Ex-Freunds der Angeklagten gewesen. Die Leiche der Frau aus dem baden-württembergischen Eppingen war im vergangenen August im Auto der verdächtigen Deutsch-Irakerin gefunden worden. Familie und Polizei hatten die Getötete zunächst irrtümlich für die Beschuldigte gehalten.

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Bei der Obduktion kamen dann Zweifel an der Identität auf. Die zunächst für tot gehaltene Frau sowie ihr Bekannter wurden festgenommen. Die beiden sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zum Mordvorwurf schwiegen sie bisher. Gegen beide Beschuldigte wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft zudem jeweils Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord erhoben.

Die Frau soll versucht haben, einen Bruder ihres Ex-Freundes töten zu lassen. Der Mann soll in Untersuchungshaft versucht haben, einen Mithäftling zur Tötung eines Zeugen bei den Mordermittlungen zu bewegen. Ob es zum Prozess kommt, werde das Landgericht Ingolstadt entscheiden.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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