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14-Jähriger in Wunstorf getötet Höchststrafe für Teenager nach Mord - Sicherungsverwahrung möglich

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Der Prozess am Landgericht Hannover war nicht öffentlich.

Der Prozess am Landgericht Hannover war nicht öffentlich.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Januar kehrt ein 14-Jähriger in Wunstorf nicht vom Spielen mit einem Schulkameraden zurück. Wenig später wird seine Leiche gefunden. Nun verurteilt ein Gericht den Mitschüler wegen Mordes. Die Ermittlungen in dem Fall sind damit aber noch nicht abgeschlossen.

Erst zeigte er den Fotografen den Mittelfinger, dann erhielt er die Höchststrafe: Nach dem Mord an einem 14-Jährigen hat das Landgericht Hannover einen Jugendlichen zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt. Es ist die Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Das Urteil in nichtöffentlicher Verhandlung fiel wegen Mordes in Tatmehrheit mit versuchter räuberischer Erpressung in zwölf Fällen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Jugendstrafe muss in einer sozialtherapeutischen Einrichtung erfolgen.

Das Gericht behält sich vor, die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das heißt: Bleibt die Therapie des heute 15-Jährigen erfolglos, kann Sicherungsverwahrung verhängt werden. Der Jugendliche hatte zudem in seiner Nachbarschaft Erpresserbriefe eingeworfen, in denen er drohte, den Nachbarn oder ihren Kindern "etwas anzutun". Zur Begründung des Urteils wurde wegen des Jugendschutzes nichts bekannt - der verurteilte Deutsche war zur Tatzeit wie sein Opfer erst 14.

Die beiden Jungen hatten sich Ende Januar in Wunstorf nahe Hannover zum Spielen getroffen, aber einer von ihnen kam nicht nach Hause zurück. Der Vater des Jungen meldete seinen Sohn als vermisst. Während der Suche sagte der nun verurteilte Jugendliche der Polizei, dass er seinen Spielkameraden getötet und versteckt habe. Die Leiche des Jungen wurde auf dem Brachgelände einer Gärtnerei gefunden. Das Opfer soll nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft gefesselt und mit Steinen erschlagen worden sein. Bei der Obduktion wurde stumpfe Gewalt als Todesursache festgestellt. Der gewaltsame Tod des Teenagers sorgte bundesweit für Erschütterung.

Anwalt: Fragen sind leider offen geblieben

Die Familie des Opfers sei noch immer fassungslos, aber auch erleichtert wegen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung - sie wollten die Sicherheit, dass nach einigen Jahren geprüft werde, wie der Verurteilte sich entwickelt, sagte der Göttinger Opferanwalt und Nebenklagevertreter Steffen Hörning. Er sagte aber auch: "Es sind leider Antworten auf Fragen offen geblieben." Damit bezog er sich auf das Motiv, zu dem ebenso wie zur Urteilsbegründung nichts bekannt wurde.

Er betonte, dass die Angehörigen des Opfers wie des Täters gut zueinander stünden. Die Familie des Opfers habe verspürt, dass die andere Familie einen "regelrechten Spießrutenlauf" erlebt habe: "Es geht nicht, dass man eine ganze Familie in Sippenhaft nimmt." Daher habe es einen gemeinsamen Spaziergang beider Familien gegeben. Hörning nannte den Fall "sehr außergewöhnlich". Möglicherweise gab es einen Mittäter: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover gibt es Hinweise darauf, dass ein weiterer Jugendlicher beteiligt gewesen sein könnte. Die Ermittlungen laufen.

Verteidiger Dogukan Isik sagte, sein jugendlicher Mandant habe das Urteil gefasst aufgenommen, ihm sei bewusst gewesen, dass ihm die Höchststrafe drohe. Jetzt müsse der 15-Jährige "die Chance nutzen", die ihm die Therapie biete. Er sei reuig, habe sich für die Tat entschuldigt - aber nicht in dem Umfang wie vom Gericht erwartet.

Vor dem Urteil gab der 15-Jährige sich jedoch eher kaltschnäuzig: Als ein Gefangenentransporter der Jugendanstalt Hameln ihn um 10.19 Uhr zur Urteilsverkündung brachte, war hinter der Scheibe schemenhaft zu erkennen, wie jemand den Fotografen den Mittelfinger zeigte. Gut eine Stunde später war er verurteilt.

Quelle: ntv.de, jpe/jwu/dpa

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