Beleidigung auf Facebook-SeiteSchülerin muss 20 Arbeitsstunden leisten

Auf ihrer Facebook-Seite postet eine Schülerin ein Foto ihres Lehrers und fügt diesem wenig Schmeichelhaftes hinzu. Als dieser von der Beleidigung erfährt, stellt der Pädagoge Strafantrag - statt den Vorfall schulintern zu lösen. Die 14-Jährige wird zu Arbeitsstunden verurteilt.
Eine 14-jährige Schülerin ist in Düsseldorf verurteilt worden, weil sie ihren Lehrer auf ihrer Facebook-Seite beleidigt hatte. Sie müsse 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Das Mädchen habe die Tat gestanden und bedauert.
Ein 64-jähriger Lehrer an einer Düsseldorfer Förderschule hatte Strafantrag gestellt. Die Schülerin hatte ihn heimlich im Klassenraum fotografiert, das Bild auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und mit dem Zusatz "Behinderter Lehrer ever" versehen. Das Jugendstrafverfahren gegen die 14-Jährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ein ähnlicher Fall sei im Bereich des Gerichts bislang nicht bekanntgeworden, sagte der Gerichtssprecher. Die meisten Verfehlungen von Schülern würden vermutlich mit schulinternen Sanktionen wie einem Eintrag ins Klassenbuch geahndet. Der Lehrer soll sich nicht unter den Facebook-Freunden der Schülerin befunden haben. Ihm wurde von dritter Seite angetragen, was die Förderschülerin veröffentlicht haben soll. Der Vorfall stammt aus dem November 2015.