Panorama

Mit Feuerzeug-Pistole hantiert Senior erschossen - Freispruch für Polizisten

Der angeklagte Polizist (hinten) zusammen mit seinen Anwälten vor Gericht.

Der angeklagte Polizist (hinten) zusammen mit seinen Anwälten vor Gericht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen Ruhestörung rückt eine Polizeistreife in Bochum zur Wohnung eines Rentners aus. Als der 74-Jährige plötzlich eine Feuerzeug-Pistole zieht, schießt ein Beamter auf den Mann und verletzt ihn tödlich. Nun spricht ein Gericht den Polizisten vom Vorwurf des Totschlags frei.

Nach tödlichen Schüssen auf einen Rentner ist ein Bochumer Polizist vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Der Beamte hatte vor rund zweieinhalb Jahren einen 74-jährigen Mann erschossen, der mit einer Feuerzeug-Pistole auf ihn gezielt hatte. Laut Urteil des Bochumer Schwurgerichts ist der Beamte irrtümlich davon ausgegangen, dass er sich in einer Notwehr-Situation befunden hat. Rechtlich sei ihm dieser Fehler jedoch nicht anzulasten. "Der Angeklagte durfte von einem lebensgefährlichen Angriff auf sich ausgehen", so Richter Josef Große Feldhaus bei der Urteilsbegründung des Bochumer Schwurgerichts.

Es war der 16. Dezember 2018, als die Polizei zur Wohnung des Rentners ausgerückt ist. Kurz zuvor hatte ein Nachbar Anzeige wegen Ruhestörung erstattet. Auf dem Bürgersteig ist der Rentner laut Urteil plötzlich aggressiv geworden, habe die Scheinwaffe aus seinem Hosenbund gezogen und auf den Polizisten gezielt. Als der 38-jährige Beamte geschossen hat, haben die beiden Männer nach seinen Angaben nur rund drei bis fünf Meter auseinandergestanden. Der Beamte hat dreimal abgedrückt. Ein Schuss traf das Herz. Für den Rentner gab es trotz sofort eingeleiteter Reanimierungsmaßnahmen keine Chance. Er verblutete.

Den Richtern hatte der 38-Jährige erklärt, dass er direkt in den Lauf der Waffe geblickt habe. "Ich wollte einfach nur, dass der mich nicht erschießt", sagte er im Prozess. Dass es sich nur um eine Feuerzeugpistole gehandelt hat, habe er nicht erkannt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des dreitägigen Prozesses selbst Freispruch beantragt. Sie hatte den Beamten ursprünglich auch gar nicht anklagen wollen. Zum Prozess war es nur gekommen, weil die Hinterbliebenen Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt hatten. Dort war schließlich entschieden worden, dass der Polizist doch auf die Anklagebank muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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