Panorama

Bei Geländemarsch kollabiertSoldat verliert Klage auf Schmerzensgeld

27.10.2021, 13:19 Uhr
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Der Kläger und Bundeswehrsoldat, hier in einem Gerichtssaal des Bonner Landgerichts. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Bundeswehrsoldat bricht während eines Geländemarschs bei hohen Temperaturen zusammen. Er fordert Schmerzensgeld. Nun entscheidet ein Gericht: Es liegt kein Vorsatz des Ausbilders vor.

Nachdem ein Soldat während des Bundeswehr-Lehrgangs "Führer eines Jagdkommandos" kollabierte, ist er nun vor dem Landgericht Bonn mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Bundesrepublik gescheitert. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass der Ausbilder vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, teilte eine Sprecherin mit. Dies wäre aber die Voraussetzung dafür, dass dem Soldaten weitere Ansprüche zustünden.

Der Hauptfeldwebel hatte dem Bund Amtspflichtverletzung vorgeworfen, nachdem er am 13. September 2016 bei einem Einzelkämpfer-Lehrgang im fränkischen Hammelburg kollabiert war. Bei mehr als 30 Grad begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit zehn Kilo Gepäck.

"Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm"

Wegen mangelnder Trinkpausen und der extremen Hitze sei es, so der Klage-Vorwurf des damals 29-Jährigen, sowohl zu dem Kreislaufzusammenbruch als auch zur Überhitzung des Körpers gekommen. Außerdem erlitt er eine Lähmung und Verhärtung der Oberschenkel, die notfallmäßig operiert werden musste.

Er wurde mit einem Hubschrauber in eine Klinik geflogen. Anschließend war er ein halbes Jahr nicht einsatzfähig. "Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm", hatte der Soldat vor Gericht gesagt. Das muss man ganz klar sagen. Und das ist meiner Meinung auch das Problem bei der Geschichte."

Soldat hätte jederzeit abbrechen können

Das Gericht sah jedoch keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders. Nach Zeugenaussagen habe es genügend Gelegenheiten zu Trinkpausen gegeben. Auch hätte der Kläger jederzeit den Marsch abbrechen können. Es bestehe schließlich auch keine Pflicht, die "Flüssigkeitsaufnahme" der Soldaten zu kontrollieren. Um ausreichende Versorgung müsse sich jeder selber kümmern, so das Gericht.

Nur bei einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung hätte der Kläger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld gehabt. Ansonsten seien seine Ansprüche durch das Soldatenversorgungsgesetz abgedeckt. Ein Bundeswehr-Sprecher hatte erklärt, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig, und das Nicht-Bestehen habe keine laufbahnrelevanten Folgen.

Der mittlerweile 34-Jährige Soldat aus Baden-Württemberg forderte etwa 50.000 Euro Schmerzensgeld und 10.000 Euro Schadenersatz für entgangene Zulagen, weil er wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben könne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Soldat kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen. Ein Strafverfahren gegen den heute 55-jährigen Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kissingen war 2018 gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden. Bei dem Übungsmarsch waren insgesamt vier Soldaten kollabiert.

Quelle: ntv.de, smu/dpa/AFP

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