Panorama

Jobbten LKA-Beamte für Rapper?Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bushido

14.11.2025, 18:49 Uhr
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Gegen den Rapper Bushido wird wegen möglicher Vorteilsgewährung ermittelt. (Foto: picture alliance/dpa)

Während des Prozesses gegen den Abou-Chaker-Clan erhält Bushido Personenschutz vom Landeskriminalamt. Nun steht der Rapper im Verdacht, zwei Beamte auch privat beschäftigt zu haben. Die Berliner Ermittler sehen einen Anfangsverdacht bestätigt.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den Rapper Bushido. Er soll zwei Personenschützer des Landeskriminalamts, die ihn zeitweise dienstlich bewacht hatten, anschließend auch privat beschäftigt haben. Gegen ihn besteht der Verdacht der Vorteilsgewährung, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde mitteilte. Gegen zwei weitere Personen wird demnach wegen Vorteilsnahme ermittelt. Bushido äußerte sich auf Anfrage bisher nicht. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Bushido hatte in vergangenen Jahren sogenannten Personenschutz durch das Berliner LKA, weil er und seine Familie während eines Prozesses um seine früheren Verbindungen zu einem bekannten arabischstämmigen Clan bedroht wurden. Die nun in Rede stehenden Vorwürfe kamen auf, nachdem bei einem Fernsehinterview mit Bushido ein Personenschützer im Hintergrund stand und von Polizeikollegen erkannt wurde.

Die Berliner Polizei leitete daraufhin eine interne Untersuchung ein. Diese kam im Oktober zum Ergebnis, dass LKA-Personenschützer, die früher Bushido dienstlich bewacht hatten, unzulässige private Kontakte zu ihm gehabt haben und womöglich auch Vorteile entgegengenommen haben sollen.

Als erste Konsequenz löste die Polizeiführung das betroffene Kommissariat auf. Dessen Leitung wurde von ihren Aufgaben entbunden und alle Beamten versetzt. Die Rede war von "belastbaren Anhaltspunkten für eine korruptionsverdächtige Entwicklung im Personenschutzkommissariat LKA 616". Parallel wurden disziplinarrechtliche und auch strafrechtliche Prüfungen in Gang gesetzt.

Quelle: ntv.de, spl/dpa

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